Einrichtungsbezogene Impfpflicht Über 2000 Mitarbeiter ohne Impf-Nachweis – Saar-Gesundheitsämter haben alle Hände voll zu tun
Seit Mitte März gilt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eine Impfpflicht. Im Saarland konnten über 2000 Beschäftigte keinen Nachweis liefern.
Seit dem Beginn der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März müssen die Gesundheitsämter landesweit mehr als 2000 Fällen nachgehen, in denen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keinen Nachweis zu ihrem Impfstatus vorgelegt haben. Das ergibt sich aus Zahlen des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landkreise.
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Pflegediensten, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Behinderten-Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie entweder gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind – oder sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Allein dem Saarbrücker Gesundheitsamt sind nach Angaben eines Sprechers des Regionalverbandes rund 1200 Personen gemeldet worden. Bislang seien 950 Anhörungsschreiben versandt worden, hieß es. 14 Fälle seien bislang abschließend geklärt worden, da die Nachweise nachträglich eingereicht wurden. Aktuell lägen 34 Atteste hinsichtlich einer medizinischen Kontraindikation vor, die derzeit noch geprüft werden.
Betretungs- und Tätigkeitsverbote seien noch keine ausgesprochen worden. Dieser Schritt droht erst in mehreren Wochen, sofern bis dahin nicht die nötigen Unterlagen eingereicht wurden.