„Wer bestellt, muss auch bezahlen“ Ärger um Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz für Grundschüler im Saarland

Saarbrücken · Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler stellt das Saarland vor Herausforderungen. Der Städte- und Gemeindetag sieht die Kommunen unter Druck gesetzt.

Saarland: Anspruch auf Platz in Ganztagsbetreuung sorgt für Ärger
Foto: dpa/Sven Hoppe

Der Saarländische Städte und Gemeindetag (SSGT) ist empört. Der Grund: Der ab dem Schuljahr 2029/30 geltende Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf eine Ganztagsbetreuung. Der stellt auch das Saarland vor eine große Herausforderung. Es braucht mehr Plätze und mehr Personal – und die müssen auch finanziert werden. Vom Bund fließen zwar Fördergelder ins Land, und die Landesregierung packt eigene Mittel drauf, wodurch laut Saar-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) Investitionen an Saar-Schulen von insgesamt 60 bis 70 Millionen Euro  umgesetzt werden könnten. Die Ministerin sagte Anfang der Woche aber auch: „Der Ganztagsausbau kann nur gelingen, wenn Kommunen auch ihren Teil der Mittel aufbringen können. Wir brauchen finanzstarke Kommunen. Ohne diese werden wir den geforderten Ausbau im Ganztag nicht realisieren können.“ Ein Signal also an den Bund, die Kommunen nicht alleine zu lassen.