Gericht kippt Corona-Beschränkung FFP2-Pflicht statt 2G im Einzelhandel – Hans will Konsequenzen aus OVG-Urteil ziehen

Saarbrücken · Zugangsregeln für Ungeimpfte sind im Saar-Einzelhandel wohl Geschichte. Nach dem OVG-Urteil zu 2G im Einzelhandel prüft Ministerpräsident Tobias Hans jetzt andere Lösungen.

 Tobias Hans

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Foto: BeckerBredel

 Nach dem vorläufigen Aus der 2G-Regel im Saar-Einzelhandel setzt die Saar-Regierung offenbar auf eine verschärfte Maskenpflicht statt neuer Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Maskenpflicht könne eine Alternative zu den Zugangsbeschränkungen sein, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Freitag. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) das Zugangsverbot für Ungeimpfte durch die 2G-Regel  im Einzelhandel in der aktuellen Form gekippt, weil es nur für einen Teil der Geschäfte galt und die Kriterien für die Unterscheidung dabei nicht ausreichend klar bestimmt seien.

 Hans erklärte am Freitag, die Probleme in der Anwendung von Detailregeln und auch deutschlandweite Gerichtsurteile zu ähnlichen Fragen „sind für uns Anlass zu handeln“. „Die Situation mit Omikron stellt uns vor neue Herausforderungen und wir müssen einen Weg finden, den Umgang mit dem Virus allmählich in unseren Alltag zu integrieren.“ Das müsse auch Thema in der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag kommender Woche sein.

Wie es nach dem 2G-Urteil im Saarland jetzt weitergeht

„Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des OVG auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist“. Dabei werde man auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigen, die bei der MPK am Montag beraten werden. „Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen.“ Das werde man im Saar-Ministerrat diskutieren. „Bis dahin empfehle ich sehr, schon jetzt FFP2-Masken zu tragen.“

 Auch der Handelsverband Saarland rechnet nach dem Urteil des OVG nicht mehr mit neuen Zugangsregeln für die Geschäfte im Saarland durch die Landesregierung. „Die Hürden dafür sind hoch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Fabian Schulz, am Freitag der Saarbrücker Zeitung. Schulz begrüßte das OVG-Urteil. Es sei „logisch und konsequent“.

 Am Freitag waren vor dem OVG Klagen mehrerer Elektro-Fachmärkte im Saarland gegen die 2G-Regel erfolgreich gewesen. Die Entscheidung bedeutet, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden ist, wie das OVG mitteilte. Damit entfallen alle Kontrollen an den Eingängen. Es gelten dieselben Regeln wie beispielsweise bei Supermärkten. Laut Vorschrift im Saarland waren bislang nur Ladenlokale von 2G ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der „Deckung des täglichen Bedarfes“ dient.

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