Saarländischer Landtag Entwurf für Corona-Gesetz liegt überarbeitet vor

Saarbrücken · Die Landesregierung darf weiter Rechtsverordnungen erlassen, muss das Parlament aber früher informieren.

 Die Abgeordneten des Saar-Landtags haben einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Rolle der Landesregierung vorgelegt.

Die Abgeordneten des Saar-Landtags haben einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Rolle der Landesregierung vorgelegt.

Foto: Thomas Reinhardt

Der Landtag will die Landesregierung per Gesetz verpflichten, von ihr beschlossene Corona-Einschränkungen den Abgeordneten vor Inkrafttreten vorzulegen. Rechtsverordnungen müssen dem Landtag demnach spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung zugeleitet werden, Ausnahmen gelten etwa bei Gefahr in Verzug. Dies soll dem Parlament die Chance eröffnen, noch vor der Verkündung und dem Inkrafttreten über die Rechtsverordnung zu debattieren.

Das sieht ein Änderungsantrag aller vier Fraktionen für den Entwurf eines saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetzes vor, den der Rechtsausschuss des Landtags am Freitag gebilligt hat und der noch vom Plenum beschlossen werden muss.

Es bleibt aber dabei, dass Grundrechtseinschränkungen von der Landesregierung ohne Zustimmung des Parlaments beschlossen werden können. Die Rechtsgrundlage für die Rechtsverordnungen bildet das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zwar wird in dem saarländischen Gesetz betont, dass der Landtag Verordnungen der Landesregierung jederzeit durch Gesetz aufheben kann – doch dies war dem Landtag immer schon möglich, hätte also nicht eigens in das Gesetz hineingeschrieben werden müssen.

Ursprünglich hatte das Covid-19-Maßnahmengesetz die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie landesrechtlich konkretisieren sollen. Doch Ende 2020 kam der Bundestag dem Landtag zuvor und beschloss selbst solche gesetzlichen Regelungen.

Daher kann der Landtag die Materie nun nicht mehr selbst regeln. Er musste seinen Gesetzentwurf daher eindampfen auf Inhalte, die im Bundesgesetz nicht stehen, etwa auf die Beteiligung des Landtags. Zudem wird die Kontaktnachverfolgung im Covid-19-Maßnahmengesetz mitgeregelt; das Gesetz dazu vom November wird damit aufgehoben.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Reiner Zimmer (SPD), sagte, mit dem saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetz fülle der Landtag den verbleibenden Spielraum aus. Es schreibe das Zusammenspiel zwischen Regierung und Parlament fest und wahre die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das Gesetz gebe vor, dass die Einschränkungen der Grundrechte „auf das notwendige Maß zu beschränken“ und regelmäßig an die epidemiologische Situation anzupassen sind.

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