Wenn der Aufzug stecken bleibt Aufzüge müssen ab sofort ein Notruftelefon haben
Saarbrücken · Mehr als 6500 Aufzüge gibt es im Saarland. Sie müssen ab Januar über eine Sprechverbindung verfügen, damit im Notfall ein Hilferuf abgesetzt werden kann.
Personenaufzüge müssen im Saarland bis zum 31. Dezember 2020 mit einem Fern-Notrufsystem, einem sogenannten Zwei-Wege-Kommunikationssystem, ausgerüstet sein. Das gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat für das kommende Jahr angekündigt, die Sicherheit von Aufzugsanlagen im Saarland zu überprüfen. Girard Hinschberger, Sachverständiger für Aufzugsanlagen beim Tüv Saarland, sowie Armin Stein, Geschäftsfeldleiter Aufzugs- und Fördertechnik beim Tüv Saar, schätzen, dass es landesweit bis zu 6500 Aufzüge gibt, für die diese neue Verordnung gilt.
Grundlage ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Anforderungen für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem gelten ab 1. Januar 2021 für alle Aufzüge. Darunter fallen alle Anlagen, die Personen befördern und in denen Personen eingeschlossen werden können: „Die Aufzüge, die in den vergangenen 20 Jahren gebaut worden sind, haben die Zwei-Wege-Kommunikation schon integriert, es geht hierbei vor allem um ältere Anlagen“, sagt Hinschberger.
Über das Zwei-Wege-Kommunikationssystem sollen Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst oder einer Notrufzentrale herstellen, die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzministeriums. Gehe ein Notruf ein, müsse ein Mitarbeiter des Notrufdienstes innerhalb von 30 Minuten die Befreiung organisieren. Das vorgeschriebene Zwei-Wege-Kommunikationssystem müsse die Kommunikation mit dem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen und fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein. „Wichtig ist, dass das Kommunikationssystem auch bei einem Stromausfall funktioniert“, sagt Umwelt-und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD). Aber auch ein normales Telefon reicht dem Tüv-Sachverständigen zufolge bereits aus, wichtig sei nur, dass ein Notruf abgesetzt werden könne: „Bislang war lediglich vorgeschrieben, dass es einen Notrufknopf in Aufzügen gibt, der einen Alarmton absetzt. Wenn sich aber niemand in der Nähe befindet, wird dieser nicht gehört und es kommt keine Hilfe“, sagt Hinschberger. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem ersetze also den bislang erlaubten Alarmknopf, der nur ein akustisches Signal auslöste. In Bürogebäuden sei zu Tagesrandzeiten, am Wochenende und an Feiertagen nicht gewährleistet, dass Alarmtöne von anderen gehört würden. Auch ein Einweg-Kommunikationssystem, das den Fahrstuhl mit einem Notdienst verbindet, habe seine Tücken, weil für eingeschlossene Personen nicht erkennbar sei, ob der Notruf entgegengenommen und eine Befreiung eingeleitet worden sei. Darin sieht auch Armin Stein das Hauptproblem: „Früher gab es meistens einen Hausmeister, der zur Stelle war, wenn jemand im Fahrstuhl steckengeblieben ist.“ Heute sei das anders, viele würden nicht mal mehr ihre Nachbarn kennen. Auch im Saarland blieben regelmäßig Fahrstühle aufgrund technischer Störungen stehen, weiß Stein, das könne für die Betroffenen sehr unangenehm werden. Er gehe davon aus, dass derzeit noch eine große Anzahl an Aufzügen technisch nachzurüsten sei, da viele Eigentümer bis auf den letzten Drücker mit der Auftragsvergabe gewartet hätten und wegen der Corona-Pandemie sich die Nachrüstung generell verzögere: „Wir wissen, dass in den letzten Wochen viele Aufträge an Aufzugsfirmen gingen, die werden nicht alle bis in den Januar bearbeitet sein.“ Eine Nachrüstung könne ein bis zwei Tage dauern, je nachdem, auf welchem Stand der Technik die Anlage sei. Die Kosten beliefen sich, je nachdem ob das Fernnotrufsystem gekauft oder gemietet werde, zwischen einmalig rund 1000 Euro plus Einbaukosten oder rund 100 Euro Mietkosten im Monat: „Wenn in dem Haus nicht viele Mieter wohnen, kann das durchaus zu deutlich steigenden monatlichen Kosten führen“, sagt Stein. Aber auch die Strafen, wenn das System bei der Tüv-Kontrolle im kommenden Jahr nicht eingebaut ist, seien mit 2000 Euro durchaus hoch. Allerdings gebe es eine dreimonatige Schonfrist, in der der Eigentümer die Nachrüstungen vornehmen könnten.
Obwohl der Fachmann die Verordnung, die bereits 2016 beschlossen wurde und deren Übergangsfrist jetzt endet, begrüßt, sieht er auch Ansatzpunkte für Kritik. Neben den sogenannten Notfallplänen, die bereits jetzt verpflichtend in den Gebäuden aushängen müssen, sollen Eigentümer auch Brecheisen bereithalten, um die Fahrstühle im Notfall gewaltsam zu öffnen: „Das halte ich für Quatsch, die Türen müssen nicht beschädigt werden“, sagt Stein. Fast alle Aufzüge hätten Vorrichtungen wie eine Luke, über die man in den Fahrstuhl gelange. Auch könnten die Türen mit einem handelsüblichen Dreikantschlüssel geöffnet werden, ohne den Fahrstuhl zu beschädigen.
Wie groß der Bedarf im Saarland ist, Aufzugsanlagen nachzurüsten, wissen Hinschberger und Stein zwar nicht. Sicherlich müssten aber viele der insgesamt 6500 Aufzüge im Saarland in den kommenden Wochen und Monaten noch umgerüstet werden.