Mordprozess ohne Leiche Angeklagter im Fall Gregorius bleibt in Untersuchungshaft

Saarbrücken · Im Mordprozess ohne Leiche vor dem Saarbrücker Landgericht bleiben die Angeklagten beide in Untersuchungshaft.

Saarbrücker Mordprozess ohne Leiche: Angeklagter im Fall Gregorius bleibt in Haft
Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Verteidiger von Axel K. hatte beantragt, seinen Mandanten auf freien Fuß zu setzen. Das lehnte die zweite Große Strafkammer ab, nach SZ-Informationen geht sie weiterhin von einem dringenden Tatverdacht gegen den 56-Jährigen aus. Er ist mit Ralf W. angeklagt, den seit 1991 verschwundenen Peter Gregorius umgebracht zu haben. Zuerst hatte der SR über die Entscheidung des Gerichts berichtet.

Dafür gab die Kammer am Mittwoch mehreren Anträgen der Verteidigung statt. Sie basieren größtenteils auf einer alten Ermittlungsakte, die erst kürzlich bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgetaucht war. Die Anwälte der beiden Angeklagten bemühen sich weiterhin, den Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes zu erschüttern, indem sie andere Spuren ausleuchten. So ermittelte die Staatsanwaltschaft vor 16 Jahren nach einem Tipp gegen drei Männer aus der Rockerszene, die Gregorius im Streit um eine Waffe angeblich in einem Waldstück in Frankreich getötet haben sollen. Das Überraschende: In Grundzügen ähnelt diese Tatversion den jetzt vor Gericht verhandelten Vorwürfen.  

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