Nach Freispruch Vergewaltigungsprozess: Grünen-Politikerin Dillschneider legt Revision ein
Update · Kürzlich endete der Vergewaltigungprozess vor dem Landgericht Saarbrücken mit Freispruch. Nun legt die Grünen-Politikerin Jeanne Dillschneider Revision ein.
Die mutmaßliche Vergewaltigung der Saarbrücker Grünen-Politikerin Jeanne Dillschneider beschäftigt bald den Bundesgerichtshof. Die 26-Jährige hat nach dem Freispruch-Urteil des Landgerichts Saarbrücken vergangene Woche nun über ihre Anwältin Revision eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts der Saarbrücker Zeitung. Zuerst hatte der SR darüber berichtet. Bis der Bundesgerichtshof sich des Falls annimmt, dürften nun mehrere Monate vergehen.
Dillschneider-Prozess endete mit Freispruch
Im Prozess war der angeklagte Ex-Freund Dillschneiders frei gesprochen worden. „Von der Kammer muss im Zweifel angenommen werden, dass die Taten dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die Strafkammer habe insbesondere nicht ohne Zweifel feststellen können, dass der Sex zwischen Dillschneider und ihrem angeklagten Ex-Freund S. nicht einvernehmlich war.
Nach Bekanntwerden der Revision sagte der Anwalt des Angeklagten der Saarbrücker Zeitung: „Mein Mandant wurde vom Landgericht vollumfänglich freigesprochen, nachdem nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädierten. Im Verfahren konnte die Sachverständige weder Einbildungen noch bewusste Unwahrheiten der Nebenklägerin ausschließen. Dabei ging es auch um bedeutende Inkonsistenzen in den Schilderungen der Nebenklägerin. Das Landgericht konnte weder objektiv Gewalt feststellen, noch einen erkennbar entgegenstehenden Willen der Nebenklägerin, noch ist der Tatbestand subjektiv erfüllt. Der Freispruch war folgerichtig. Die Nebenklage hat aber das Recht, das für sie negative Urteil anzufechten.“
Der angeklagte Ex-Freund S., ein Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion, hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Es habe sich immer um einvernehmlichen Sex gehandelt, sagte S. bei seiner Aussage im Prozess. Es sei schwierig, dem Angeklagten eine vorsätzliche Vergewaltigung vorzuwerfen, erklärte der Vorsitzende Richter. Nach Ansicht des Gerichtes sei es für den Angeklagten im Moment der sexuellen Handlungen schwierig gewesen zu erkennen, ob der Sex einvernehmlich ist.
Gericht schloss bewusste Falschaussage Dillschneiders aus
Eine bewusste Falschaussage Dillschneiders schloss das Gericht aus. „Dass Frau Dillschneider aus Eifersucht, Rache oder wegen politischer Aufmerksamkeit bewusst falsch ausgesagt hat, dagegen spricht ihre Aussageentwicklung“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Nicht ausschließen wollte das Gericht aber eine unbewusste Falschaussage durch Autosuggestion – also dass die als negativ empfundenen sexuellen Handlungen im Unterbewusstsein Dillschneiders im Laufe der Zeit anders, nämlich als Vergewaltigung, gewertet wurden.