Kampf gegen Corona-Pandemie Saar-Regierung verlängert Ausgangsbeschränkungen bis 20. April (aktualisiert)

Die Allgemeinverfügung war zunächst bis zum 3. April befristet. Doch um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, sollen die Ausgangsbeschränkungen im Saarland verlängert werden – bis zum 20. April. Die Regierung warnt vor einem Rückfall, wenn die Maßnahmen zu früh gelockert werden.

 Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) und Ministerpräsdient Tobias Hans (CDU)

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) und Ministerpräsdient Tobias Hans (CDU)

Foto: BeckerBredel

Die seit dem 21. März wegen des Coronavirus geltenden Ausgangsbeschränkungen im Saarland werden bis einschließlich 20. April verlängert. Das hat der Ministerrat am Montag beschlossen. Damit darf die Wohnung weiterhin nur bei begründeten Anlässen wie Arztbesuchen, Arbeitswegen oder Einkäufen verlassen werden. Bisher waren die Beschränkungen bis zum kommenden Freitag (3. April) befristet.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärte: „Wir haben im Saarland schon sehr früh reagiert und unseren Krankenhäusern durch die Ausgangsbeschränkung wertvolle Zeit verschafft. Wir können erste Erfolge ablesen, aber die Lage bleibt aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen sehr ernst. Wenn wir die Maßnahmen zu früh lockern, riskieren wir einen Rückfall und würden damit sträflich aufs Spiel setzen, was wir an Zeit gewonnen haben. Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir am Ende von vorn.“

Hans sagte, die Entscheidung sorge über den 3. April hinaus für Planungssicherheit. Er bedankte sich bei allen Saarländerinnen und Saarländern „für ihr Verständnis und ihre Mithilfe“.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) fügte hinzu, die Maßnahmen seien hart und einschneidend. „Aber die Ausgangsbeschränkungen sind notwendig und wir rufen alle Saarländerinnen und Saarländer dringend auf, sich daran zu halten. Ein vorschnelles Aufheben der getroffenen Maßnahmen wäre fahrlässig und könnte viele Menschenleben gefährden. Gesundheit hat jetzt oberste Priorität.“ Nach dem 20. April müsse bundesweit koordiniert werden, wie weiter vorzugehen sei.

Die Verlängerung bis zum 20. April ist auch Gegenstand einer neuen Rechtsverordnung, die die Landesregierung beschlossen hat und die um Mitternacht in Kraft treten soll. In ihr werden die bisherigen Allgemeinverfügungen zusammengefasst. Zuvor hatte bereits die bayerische Staatsregierung entschieden, die Einschränkungen bis zum 19. April zu verlängern.

Damit sind auch eine Klage und ein Eilantrag obsolet, die beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis gegen die Ausgangsbeschränkungen eingereicht worden waren. Eine Verordnung kann allerdings – im Gegensatz zu einer Allgemeinverfügung – nur vor dem Oberverwaltungsgericht im Wege der Normenkontrollklage angegriffen werden. Grundsätzliche Kritik an der Ausgangsbeschränkung kommt aber vom Linken-Landtagsabgeordneten Dennis Lander: In 75 Jahren erkämpfte Freiheitsrechte würden präventiv und ohne das Parlament über Bord geworfen, klagt der Innenpolitiker.

Die Allgemeinverfügung, die künftig Teil der Rechtsverordnung ist, hält alle Saarländer an, „die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von zwei Metern einzuhalten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur „bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubt. Die Verordnung definiert, was unter triftigen Gründen zu verstehen ist, zum Beispiel der Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe.

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