Mit der Kamera unter den Rock Landtag fordert einstimmig Verbot von Upskirting

Saarbrücken · Heimliches Fotografieren unter Röcke von Frauen soll bestraft werden.

 Heimliches Fotografieren unter Röcke soll nach Ansicht des Saar-Parlaments strafbar werden. (Symbolfoto)

Heimliches Fotografieren unter Röcke soll nach Ansicht des Saar-Parlaments strafbar werden. (Symbolfoto)

Foto: dpa/A3528 Armin Weigel

Alle Landtagsfraktionen haben sich dafür ausgesprochen, dem sogenannten Upskirting einen Riegel vorzuschieben. Der Begriff bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder Kleider von Frauen. Das Parlament hat nun die Landesregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Upskirting unter Strafe zu stellen. Bislang ist dies nach deutscher Rechtslage nicht eindeutig erfasst. Andere Länder haben hierzu bereits neue Straftatbestände erlassen.

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