Klage wegen Grenzschließung im Saarland Jung-Europäer zeigt Seehofer an

Saarbrücken/Koblenz Ein französisches Mitglied des Vereins Junge Europäische Föderalisten (JEF) will die von CDU/SPD-Landesregierung im Saarland und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verantworteten wochenlangen Grenzschließungen zu Lothringen und Luxemburg nachträglich  gerichtlich für illegal erklären lassen.

Wie aus der Klageschrift einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei im Auftrag der JEF-Landesverbände Saarland und Rheinland-Pfalz hervorgeht, soll das Verwaltungsgericht Koblenz feststellen, dass die „Versagung des Grenzübertritts“ durch Bundespolizisten am 2. Mai 2020, circa 16.13 Uhr, am Übergang Grosbliederstroff/Kleinblittersdorf „rechtswidrig gewesen“ sei. Zudem sollen die Koblenzer Verwaltungsrichter feststellen, dass die Grenzschließung zwischen Saarbrücken-Güdingen und Grosbliederstroff zwischen dem 16. März und dem 15. Mai, alles angeordnet von Seehofer, rechtswidrig gewesen sei. Die Jung-Europäer, die im Saarland durch viele gemeinsame Veranstaltungen mit der Europäischen Akademie Otzenhausen und der Asko-Europa-Stiftung bekannt sind, klagen in Koblenz, weil die Befehle an die Bundespolizisten an der Grenze Saarland-Lothringen von der dortigen Bundespolizei-Direktion gekommen seien.

„Die Schließung zahlreicher Grenzübergänge nach Frankreich war nicht nur eine große Fehlentscheidung, wir halten sie auch für rechtswidrig. Grenzen sind keine Sollbruchstellen, die bei Belastung vorhersehbar brechen sollen. Vielmehr sind sie der Kitt der Europäischen  Idee“, betonten die Jungen Europäischen Föderalisten am Dienstag. Der Kläger sei ihr Mitglied und habe an der Grenze nach der Zurückweisung durch die Bundespolizisten umkehren und in Frankreich bleiben müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort