Oberfeldwebel in Gewissensnöten Urteil: Zeitsoldat darf Kriegsdienst verweigern

Saarlouis · Das Verwaltungsgericht in Saarlouis gab dem Oberfeldwebel nach über zweijährigem Streit Recht.

 Der Soldat wurde unter anderem in der Versorgung von Fallschirmspringern ausgebildet.

Der Soldat wurde unter anderem in der Versorgung von Fallschirmspringern ausgebildet.

Foto: Bundeswehr / S.Wilke/Sebastian Wilke

Ein Oberfeldwebel der Bundeswehr im Saarland hat sich sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vor Gericht erstritten. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis gab der Klage des Zeitsoldaten gegen das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Juli statt; die schriftliche Urteilsbegründung liegt der SZ nun vor. Die Behörde, besser bekannt unter ihrer früheren Bezeichnung „Bundesamt für den Zivildienst“, hatte den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) 2018 abgelehnt. In der Urteilsbegründung heißt es nun aber, die Aussagen und Antworten des Sanitätssoldaten hätten das Bild eines Mannes gezeigt, „der in einem Zeitraum von vier Jahren erkannt hat, dass er aus anerkennenswerten moralischen und seelischen Gründen nicht in der Lage ist, den Wehrdienst mit der Waffe zu leisten“.