Urteil des Verwaltungsgerichts Beamter mit mangelnder Arbeitsmoral

Saarlouis · Der Regierungsinspektor des Landesamts für zentrale Dienste wird wegen einer schlechten Arbeitseinstellung Ende 2017 entlassen – und geht dagegen vor. Nun wies das Gericht die Anfechtungsklage zurück.

 In der Probezeit wurde ein Beamter des LZD entlassen. Er habe in acht Stunden so viel gearbeitet wie manche in zehn Minuten, begründeten dessen Vorgesetzte. Sie attestierten ihm eine schlechte Arbeitsmoral.

In der Probezeit wurde ein Beamter des LZD entlassen. Er habe in acht Stunden so viel gearbeitet wie manche in zehn Minuten, begründeten dessen Vorgesetzte. Sie attestierten ihm eine schlechte Arbeitsmoral.

Foto: picture alliance/dpa Picture-Alliance / bub/

Es dauerte nicht lange, bis der frisch ernannte Beamte auf Probe seine Chefs zur Weißglut brachte. Sein direkter Vorgesetzter im Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) beklagte sich nach nicht einmal drei Monaten in einem Vermerk über die mangelnde Arbeitsmoral des Regierungsinspektors.