Keine Freihaltepauschale Reha-Kliniken bekommen kein Geld für freie Betten

Saarbrücken · Krankenhäuser im Saarland dürfen seit Anfang Mai wieder planbare und nicht dringliche Operationen vornehmen. Die Häuser sind wegen einer Verordnung der Landesregierung dazu verpflichtet, Bettenkapazitäten freizuhalten.

Dafür gibt es eine staatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 560 Euro je Bett (wir berichteten). Zwanzig Prozent freie Betten müssen auch Reha-Kliniken vorhalten. Allerdings gebe es dort keine entsprechenden staatlichen Freihaltepauschalen, wie Ramona Kiefer, Chefärztin der Orthopädie in der Reha-Klinik Weiskirchen am Dienstag sagte. „Die Reha-Kliniken wünschen sich ein besseres Schutzkonzept.“