finanzielle Defizite wegen Corona Saar-Regierung stellt erste Weichen für Nachtragshaushalt

Saarbrücken · Die Landesregierung hat eine erste Entscheidung zum Umgang mit den zusätzlichen Ausgaben durch die Corona-Krise getroffen. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie entstehen, sollen aus dem Kernhaushalt ausgelagert und in einem neuen schuldenfinanzierten Sondervermögen gebündelt werden.

„Ein Sondervermögen verschafft Transparenz, Flexibilität und Planungssicherheit“, erklärte Finanzminister Peter Strobel (CDU). Die Kredite müssen allerdings in einem angemessenen Zeitraum wieder getilgt werden – so sehen es die Regeln der Schuldenbremse vor.

Den Nachtragshaushalt, der für 2020 erforderlich wird, will die Landesregierung am 7. und 8. Juni bei einer Klausurtagung beschließen. Anschließend soll er im Landtag beraten werden.

Die Schuldenbremse sei durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt, sagte Strobel. Sie sei im Grundgesetz verankert und habe nach wie vor Gültigkeit. Vielmehr griffen nun die Regelungen für außergewöhnliche Notsituationen, wie sie erst 2019 ins Landesrecht aufgenommen worden waren. Damit das Land neue Kredite aufnehmen darf, muss der Landtag eine „außergewöhnliche Notsituation“ erklären und gleichzeitig einen Tilgungsplan aufstellen.

„Jeden Kredit, den wir aufnehmen, müssen wir auch wieder abzahlen – und das schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren ein“, sagte Finanzminister Strobel. „Deshalb müssen wir auch weiterhin auf die Ausgaben achten.

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