Wahl um Chefposten der Landesmedienanstalt Saarland Ist die Wahl Ruth Meyers zur LMS-Direktorin verfassungswidrig?
Saarbrücken · Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagfraktion kommt zum Ergebnis, dass die Besetzung der CDU-Politikerin als Chefin der Landesmedienanstalt gegen das Grundgesetz verstößt.
17.11.2020
, 13:22 Uhr
Das Problem: Die CDU hatte Meyer bereits im Oktober 2019 nominiert, noch bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben wurde. Schon damals hatte der Medienrechtler Professor Helge Rosse-Stadtfeld darin einen Rechtsverstoß gesehen. Jetzt kommt ein Gutachten in Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zu dem Ergebnis, dass die Wahl gegen das Grundgesetz verstoße.