Wahl um Chefposten der Landesmedienanstalt Saarland Ist die Wahl Ruth Meyers zur LMS-Direktorin verfassungswidrig?

Saarbrücken · Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagfraktion kommt zum Ergebnis, dass die Besetzung der CDU-Politikerin als Chefin der Landesmedienanstalt gegen das Grundgesetz verstößt.

 Die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer wurde im Januar von 41 Abgeordnete des Saar-Landtags zur neuen Direktorin der Landesmedienanstalt gewählt.

Die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer wurde im Januar von 41 Abgeordnete des Saar-Landtags zur neuen Direktorin der Landesmedienanstalt gewählt.

Foto: BeckerBredel

Das Problem: Die CDU hatte Meyer bereits im Oktober 2019 nominiert, noch bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben wurde. Schon damals hatte der Medienrechtler Professor Helge Rosse-Stadtfeld darin einen Rechtsverstoß gesehen. Jetzt kommt ein Gutachten in Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zu dem Ergebnis, dass die Wahl gegen das Grundgesetz verstoße.