Debatte in Rheinland-Pfalz Qualität der Leichenschau auch im Saarland ausbaufähig
Saarbrücken · Die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz beklagt Mängel bei der Leichenschau. Im Saarland ergab eine Studie: Auch hier besteht Handlungsbedarf.
Stirbt ein Mensch, wird der Hausarzt des Verstorbenen zur Leichenschau gebeten – ein in Deutschland übliches Vorgehen, das die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz scharf kritisiert. Sie wolle sich für die „qualifizierte Leichenschau“ einsetzen, bei der ein Spezialist den Totenschein ausstellt. Das gab die GdP auf ihrer Tagung am Dienstag bekannt. Der Grund: Viele Tode würden zu Unrecht als „natürlich“ deklariert, weil der Arzt, der den Totenschein ausstellt, zu wenig Erfahrung mit Obduktionen habe. Schätzungsweise 150 Morde blieben auf diese Weise in Rheinland-Pfalz jedes Jahr unentdeckt, so die GdP. Auch Suizide und Unfälle seien darunter. Wie hoch die genaue Zahl sei, lasse sich nicht feststellen: „Es werden ja nur die Fälle bekannt, die um ein Haar nicht bekannt geworden wären“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz, Bernd Becker, der Deutschen Presseagentur.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt diese Forderung nicht – und auch im Saarland ist man von dieser Idee wieder abgekommen. Bereits 2015 forderte Saar-Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (CDU) die qualifizierte Leichenschau aus denselben Gründen. Damals sollte eine Studie mögliche Missstände aufdecken. 12 345 Totenscheine – die Zahl entspricht allen Verstorbenen im Saarland im Jahr 2014 – wurden überprüft. Daraus ergab sich überraschenderweise nicht, dass die Leichenschau durch einen Spezialisten unbedingt besser ist: „Wenn ein enges Arzt-Patienten-Verhältnis besteht, ist die Qualität der Leichenschau im Hinblick auf die Feststellung der Todesursache und die daraus folgende korrekte Zuordnung der Todesart in den Todesbescheinigungen gut“, teilte eine Sprecherin des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der SZ auf Nachfrage mit. „Diese Qualität nimmt ab, je weniger Informationen über den Verstorbenen dem leichenschauenden Arzt zur Verfügung stehen.“
Dennoch haben die Ergebnisse der Studie, die von der Saarländischen Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Saar, Vertretern der Rechtsmedizin und auch der Polizei breit diskutiert worden sind, Änderungen angestoßen. Im aktuellen Gesetzesentwurf über das „Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ des saarländischen Landtags wird festgehalten, dass die Studie fehlende Kenntnisse der beteiligten Ärzte festgestellt habe. Zur Qualitätsverbesserung sollen daher alle Ärzte, die Leichenschauen durchführen, regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Auch die Dokumentationspflicht soll ausgeweitet werden. Laut Gesundheitsministerium soll die Leichenschau außerdem durch Anpassungen der Gebührenordnung für Ärzte in Zukunft besser bezahlt werden. 2015, zu Beginn der Studie, lag die Vergütung zwischen 14 und 33,52 Euro – zu wenig für eine korrekt durchgeführte Leichenschau, die mindestens 30 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen soll.