Corona-Pandemie Oberverwaltungsgericht prüft Ausgangsbeschränkungen
Das Verwaltungsgericht gab vor Tagen bereits grünes Licht. Nun muss auch das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob die massiven Beschränkungen der persönlichen Freiheit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtmäßig sind.
Nach dem Verwaltungsgericht prüft nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes die Ausgangsbeschränkungen. Gegen die entsprechende Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist beim OVG ein Normenkontrollantrag eingegangen, wie eine Sprecherin mitteilte. Der Antragsteller ist der Ansicht, die Regelungen der Verordnung stellten unverhältnismäßig schwere Eingriffe in Grundrechte dar.
Wann das OVG entscheiden wird, ist derzeit noch unklar. Die Bearbeitung eines Normenkontrollverfahrens im Hauptsacheverfahren nimmt jedoch längere Zeit in Anspruch. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt.
Mit der Verordnung wird jeder Saarländer angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und wo immer möglich einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von zwei Metern einzuhalten. Auch das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger, konkret benannter Gründe erlaubt.
Am vergangenen Montag (30. März) hatte das Verwaltungsgericht bereits einen Eilantrag gegen diese Ausgangsbeschränkungen zurückgewiesen (wir berichteten). Der Antragsteller hatte sich gegen die entsprechende Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gewandt. Diese wurde inzwischen durch die eingangs erwähnte Rechtsverordnung abgelöst.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind die Ausgangsbeschränkungen nicht unverhältnismäßig. Im Rahmen einer Folgenabwägung habe das private Interesse des Antragstellers hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung des Saarlandes zurückzutreten.