Oberverwaltungsgericht weist Klagen ab Fitnessstudios im Saarland bleiben geschlossen

Saarbrücken · Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Eilanträge mehrerer Fitnessstudios ab.

Bleiben geschlossen. Fitnesstudios im Saarland.

Bleiben geschlossen. Fitnesstudios im Saarland.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios im Saarland auf Außervollzugsetzung der aktuellen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Die Begründung der Saarlouiser Richter: Ziel der ergriffenen Maßnahmen sei es, den derzeit zu verzeichnenden exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens auf eine wieder nachverfolgbare Größe zu senken, um so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die Schließung von Fitnessstudios bzw. von Sport- und Freizeiteinrichtungen sei zur Erreichung dieses Ziels geeignet, denn sie trage zu der Kontaktreduzierung im Freizeitbereich bei. Vor allem sei durch die körperliche Anstrengung in geschlossenen Räumen „der verstärkte und weiterreichende Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten“. Die bestehenden Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios typischerweise eine größere Anzahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.

Unabhängig von den Hygienekonzepten sei zudem zu berücksichtigen, „dass die Öffnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen für den Publikumsverkehr zwangsläufig zu weiteren Sozialkontakten führe, indem Menschen sich, um zu den entsprechenden Einrichtungen zu gelangen, in der Öffentlichkeit bewegen und dort etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln aufeinandertreffen.“ Die Betriebsuntersagung sei daher verhältnismäßig.

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