Oberverwaltungsgericht weist Klage zurück Gastro-Betriebe scheitern mit Anträgen gegen Corona-Verordnung

Saarbrücken/Saarlouis · Mit zwei Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Anträge von Gastronomiebetrieben gegen die jüngste Verordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgelehnt.

Oberverwaltungsgericht  des Saarlandes weist Anträge der Gastronomie gegen Corona-Verordnung zurück
Foto: BeckerBredel

In dieser Allgemeinverfügung ist die vorläufige Schließung von Restaurants und Gaststätten bis zum 3. Mai angeordnet. Die beiden Antragssteller betreiben nach Gerichtsangaben die so genannte Innengastronomie in Kaufhäusern und argumentieren mit einer drohenden wirtschaftlichen Existenzvernichtung.

Die OVG-Richter urteilten allerdings, dass die mit der Verordnung verbundenen zeitlich begrenzten Einschränkungen für die Gastronomie „im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken für solche Grundrechtseingriffe“ liegen. Das überragende Gemeinwohlinteresse, die Eindämmung der Corona-Infektionen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens im Saarland genieße Vorrang vor den Interessen der beiden Antragssteller.

Gerichtssprecherin Martin Vohl betont in diesem Zusammenhang aber: „Gleichzeitig hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der für viele Menschen täglich mit erheblichen und weitreichenden Einschränkungen ihrer Grundrechte verbundenen Maßnahmen unter verfassungsrechtlichen Aspekten einer umso gewichtigeren Rechtfertigung bedürfen,“ je länger sie aufrecht erhalten werden sollen. Das Gericht sehe deshalb die Landesregierung in der Pflicht, die Lage ständig im Blick zu behalten und kurzfristig zu reagieren, sofern sich Gründe für die Lockerung der Verbote ergeben.

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