Eine Übersicht Neue Corona-Verordnung im Saarland: Was hat sich geändert, welche Regeln bleiben bestehen?

Saarbrücken · Bund und Länder haben sich auf schrittweise Lockerungen der Corona-Regeln bis Mitte März geeignet. Am 4. März folgt Stufe zwei des Lockerungsplans. Was ab wann gilt.

Neue Corona-Verordnung im Saarland: Die aktuellen Regeln auf einen Blick
Foto: dpa/Claas Relotius

Bund und Länder hatten sich auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März verständigt. Die Beschlüsse gelten auch für das Saarland. Die ersten Lockerungen sind bereits in Kraft getreten. Am 4. März kommen neue Öffnungsschritte hinzu. Was ab wann im Saarland gilt.

Ab 4. März: Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen im Saarland erlaubt

Veranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern sind seit dem 11. Februar erlaubt. Bei größeren Veranstaltungen im Innenbereich ist eine Auslastung von 30 Prozent (maximal 4000 Personen) möglich. Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt eine Auslastung von 50 Prozent (maximal 10.000 Personen). 

 Ab dem 4. März dürfen mehr Zuschauer in die Stadien. Bei überregionalen Großveranstaltungen – inklusive Sport – gilt dann: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Maskenpflicht im Saarland

Die Maskenpflicht gilt ab 4. März im Freien nur noch bei Veranstaltungen. Masken müssen also nicht mehr bei jedem Kontakt draußen getragen werden, bei dem der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.

Im Musik- und Sportunterricht an den Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulareal wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten. 

Alle anderen Zugangsbeschränkungen werden auf 3G erweitert - geimpft, genesen oder getestet. Das gilt für Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen.

In der Hotellerie und bei Busreisen muss ein negativer Test alle 72 Stunden erbracht werden. Alternativ gilt der 2G-Nachweis.

Folgende Corona-Regeln bleiben weiterhin bestehen

Diese Quarantäne-Regeln gelten im Saarland

Haben Sie sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert, müssen Sie sich für zehn Tage in Isolation begeben. Besuche sind in dieser Zeit nicht gestattet. Sind Sie eine enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer positiv getesteten Person, müssen Sie sich ebenfalls für zehn Tage absondern. Dies gilt nicht, wenn Sie geboostert sind, oder Ihre Grundimmunisierung jünger als drei Monate ist oder Sie seit weniger als drei Monaten genesen sind. Dann sind Sie von der Quarantäneregelung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass Sie symptomfrei sind.

Ist ein Kind Kontaktperson durch einen Fall in einer Einrichtung, gelten die Regelungen der saarländischen Absonderungsverordnung („verpflichtendes Testen statt Absonderung“).

Wann Sie sich freitesten können

  • Nach sieben Tagen, wenn Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Kinder ab einem Jahr können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.

Hier gilt im Saarland Maskenpflicht

Eine Maske müssen Sie im Saarland vor allem in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder Kundenverkehr haben und im öffentlichen Personennahverkehr tragen. Für alle ab 14 Jahren gilt zudem, dass Sie eine medizinische Maske tragen müssen, sofern es keine anderen Zutrittsbeschränkungen wie ein 2G-Plus-Nachweis bestehen. Das trifft vor allem für den Einzelhandel zu, die Innenbereiche von Bahnhöfen oder den ÖPNV.

Was die Unterschiede zwischen den Maskenarten sind, erklären wir in diesem Artikel.

Die Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, sofern hier nicht andere Infektionsschutzmaßnahmen getroffen sind und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Das gilt auch für die Schulen. Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht, wenn Mindestabstände über längere Zeit nicht eingehalten werden können. Also beispielsweise bei Veranstaltungen.

Die Maske abnehmen können Sie in Situationen, in denen das Tragen „nach der Natur der Sache“ nicht möglich ist, wie es in der Corona-Verordnung des Saarlandes heißt. Also beispielsweise beim Essen. Aber auch, wenn Sie Sport machen, dürfen Sie die Maske ausziehen.

Kinder unter sechs Jahren sind gänzlich von der Maskenpflicht befreit oder Menschen, die laut ärztlicher Bescheinigung keine Maske tragen können. 

Diese Corona-Regeln gelten im Einzelhandel im Saarland

Ein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus im Saarland ist nicht mehr notwendig. Geschäfte können ohne Kontrolle betreten werden. Dafür muss seit dem 19. Februar eine medizinische Maske getragen werden. Eine FFP2-Maske wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Private Feiern ohne Corona-Kontaktbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sind seit dem 19. Februar aufgehoben. Für private Feste gibt es keine Obergrenzen mehr. Allerdings: Wer ungeimpft ist, darf sich weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und höchstens zwei weiteren Personen treffen. Diese Regel entfällt mit den anderen Maßnahmen zum 20. März. 

Saarland: Das gilt für 3G, 2G und 2G-Plus

Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel sind aufgehoben. In anderen Bereichen gilt diese allerdings noch. Ab dem 4. März gelten für die meisten 2G und 2G-Plus-Beschränkten Bereiche die 3G-Bedingungen.

Hier gilt im Saarland 3G:

  • ÖPNV
  • Arbeitsplatz
  • Präsenzunterricht an Hochschulen
  • Weiterbildungsangebote und Integrationskurse

Einen 2G-Nachweis brauchen Sie im Saarland hier:

  • Freizeitparks
  • Kulturelle Betätigung von Gruppen im Außenbereich
  • Sport und Freizeittätigkeiten im Außenbereich
  • Sportwettbewerben im Außenbereich, wenn Sie Besucher sind
  • Veranstaltungen im Außenbereich (außer dienstlich veranlassten Veranstaltungen)
  • Fahrschulen, Flugschulen und Hundeschulen
  • Erste-Hilfe-Kurse
  • Ausbildung von Rettungssanitätern
  • Bibliotheken
  • Pädagogisch begleitete Seminararbeit für Freiwilligendienstleistende nach JFDG und BFDG

Einen 2G-Plus-Nachweis benötigen Sie hier:

  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Übernachtungen (ab dem 4. März gilt 3G)
  • Bäder und Saunen im Innenbereich
  • Freizeitparks und Spielhallen im Innenbereich
  • Besuch von Sportstätten im Innenbereich
  • Gastronomie (ab dem 4. März gilt 3G)
  • Private Veranstaltungen im Innenbereich
  • Museen und andere Kulturbetriebe
  • Bordelle
  • Künstlerischer Unterricht

Achtung: Den 2G- oder 2G-Plus-Nachweis müssen Sie in digital auslesbarer Form erbringen. Also entweder als QR-Code auf ihrem Smartphone oder als ausgedrucktes Zertifikat mit QR-Code.

Wann Sie im Saarland die 2G-Plus-Bedingungen erfüllen, lesen Sie hier in der Übersicht.

Kinder unter sechs Jahren und Schulkinder, die regelmäßig getestet werden, müssen keine Nachweise erbringen.

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