Gültigkeit ab Freitag Corona-Verordnung im Saarland verlängert: Welche kleinen Veränderungen in Kraft treten

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit wenigen kleinen Veränderungen verlängert. Ein Überblick darüber, was ab Freitag neu ist.

Neue Corona-Verordnung im Saarland ab Freitag - das ändert sich an den Regeln
Foto: BeckerBredel

Die Corona-Verordnung im Saarland soll in der neuen Form ab Freitag, dem 15. Oktober, in Kraft treten und bis zum 28. Oktober gelten. Die Veränderungen betreffen unter anderem die Testungen bei Schülern.

Bislang seien Schülerinnen und Schüler von allen Nachweispflichten, die einen Zutrittsnachweis erfordern, ausgenommen, sofern sie sich regelmäßig in der Schule testen lassen. Die Teilnahme konnte mittels Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden, die bis zu einer Woche gültig war. Mit der neuen Verordnung wird die Gültigkeit der Bescheinigung verlängert – sie ist jetzt nicht mehr nur bis zu einer Woche gültig, sondern bis zum 22. Dezember.

Ebenso wurden für Hochschulmensen gesonderte Regelungen aufgenommen. Für den Besuch einer Mensa ist ab Freitag ein zweimal wöchentlicher 3G-Nachweis ausreichend.

 Darüber hinaus sei in der Verordnung klargestellt worden, dass Betreiber und Verantwortliche generell die Einhaltung der Nachweispflichten sicherstellen müssen.

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