Neue Corona-Verordnung Saarland schafft Beherbergungsverbot am Freitag ab

Saarbrücken · Mit der am Freitag in Kraft tretenden neuen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland ist das Beherbergungsverbot gekippt.

 Reisende aus Corona-Risikogebieten müssen ab Freitag keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen, um in Hotels übernachten zu dürfen.  Foto: Stefan Sauer/dpa

Reisende aus Corona-Risikogebieten müssen ab Freitag keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen, um in Hotels übernachten zu dürfen. Foto: Stefan Sauer/dpa

Foto: dpa/Stefan Sauer

Mit der am Freitag in Kraft tretenden neuen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland ist das Beherbergungsverbot gekippt. Damit entfällt für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten die Pflicht, bei Übernachtungen im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag auf SZ-Nachfrage mitteilte. Gleichwohl appelliert die Landesregierung, von nicht notwendigen Reisen abzusehen. Zuvor hatte bereits Sachsen die Regelung aufgehoben. Zudem erklärten auch der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot für rechtswidrig.

Die am Mittwoch gefassten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sollen laut Staatskanzlei noch in die Rechtsverordnung eingearbeitet werden. Dafür will sich das Saar-Kabinett voraussichtlich am kommenden Dienstag zu einer Sondersitzung treffen. Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie.

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