FFP2-Maskenpflicht, Lockerungen für frisch Geimpfte und Genesene Diese Corona-Regeln gelten seit heute im Saarland

Update | Saarbrücken · Im Einzelhandel sowie in Bussen, Bahnen und Taxen im Saarland muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Darauf hat sich der Ministerrat geeinigt. Außerdem gibt es neue Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel. Wen das betrifft.

Corona im Saarland: Maskenpflicht & 2G+-Ausnahmen – diese Regeln gelten neu
Foto: dpa/Jann Philip Gronenberg

Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte sie bereits als Alternative zur 2G-Regel angekündigt: eine FFP2-Makenpflicht im Einzelhandel. Nun ist sie beschlossene Sache. Der Ministerrat hat sich am Dienstagmorgen, 26. Januar, darauf geeinigt. Das teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer mit. Die Pflicht tritt bereits ab  dem heutigen Mittwoch in Kraft. Außerdem muss künftig im öffentlichen Personennahverkehr – Bussen, Bahnen, Taxen – sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Haltestellen und Wartebereichen eine FFP2-Maske getragen werden. Ausgenommen von der FFP2-Pflicht sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

 Seit vergangenem Freitag ist die 2G-Regel im Einzelhandel nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) ausgesetzt. Rechtlich sei eine Rückkehr zu 2G nur machbar, wenn die Beschränkungen für den gesamten Einzelhandel gelten – also auch für bisher ausgenommene Bereiche wie Lebensmittel, hatte Hans bereits am Montag erklärt. „Dann ist für mich eine Grenze erreicht, wo ich sage, das mache ich nicht mit.“ Denn die Möglichkeit, auch als Ungeimpfter Lebensmittel zu kaufen, sei ein hohes Gut. Durch den besseren Schutz seien FFP2-Masken eine Alternative zu 2G.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appellierte Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Ausnahmen für 2G-Plus: Lockerungen für frisch Geimpfte und Genesene

Vergangene Woche hatte der Bund kurzfristig verkündet, dass Geimpfte, die das Corona-Vakzin von Johnson&Johnson erhalten haben, erst nach einer zweiten Dosis eines anderen Impfstoffes als grundimmunisiert gelten – und nicht wie zuvor als geboostert. Diese Zweitgeimpften müssen sich daher wieder zusätzlich testen lassen für einen Bereich, wo 2G-Plus gilt. Eine „große Herausforderungen, weshalb die Landesregierung am Dienstag  „Ausnahmen bei 2G plus-Regelungen“ geschaffen hat „für den betroffenen Personenkreis, aber auch für viele frisch-geimpfte oder genesene Personen“.

Konkret heißt das: Ab Mittwoch sind frisch geimpfte und genese Personen für drei Monate nach der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) beziehungsweise Genesung mit geboosterten Personen gleichgestellt. Dabei gilt eine Übergangsfrist von 14 beziehungsweise 28 Tagen.

Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung wird nun ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen. Bedeutet: Diese Personen müssen sich wie die Geboosterten für 2G-Plus-Bereiche nicht mehr zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Ausnahmen bei Quarantäne für Kontaktpersonen und Freitestetung

Bisher mussten Kontaktpersonen, die geboostert, grundimmunisiert und genesen sind,  nicht mehr in Quarantäne, insofern ihre letzte Impfung beziehungsweise ihr positives PCR-Testergebnis nicht länger als drei Monate her war. Dieser Personenkreis wird nun erweitert. Künftig müssen auch Kontaktpersonen, die nach ihrer Grundimmunisierung PCR-positiv auf das Coronavirus getestet wurden – also nach ihrer Zweitimpfung einen Impfdurchbruch hatten und dadurch quasi natürlich geboostert sind – bei einem Infektionsfall in ihrem Umfeld ebenfalls nicht mehr in Quarantäne, wenn sie keine Symptome aufweisen, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser – Schnelltests reichen aus. Personen müssen außerdem 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein. PCR-Testungen sollen gemäß dem MPK-Beschluss von Montag insbesondere für Personen der kritischen Infrastruktur verwendet werden, um eine Infektion festzustellen.

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