Möglicher Fonds Entschädigung für Opfer im Missbrauchsskandal am Uni-Klinikum in Homburg?

Homburg · Nach dem Missbrauchsverdacht am Uni-Klinikum (UKS) erwog die Landesregierung im Saarland offenbar einen Fonds zur Opferentschädigung. Wieso es diesen vorerst nicht geben wird.

Missbrauchsskandal Uni-Klinikum Homburg: Entschädigung für Opfer?
Foto: dpa/Oliver Dietze

Man habe sich „intensiv mit der Frage nach Opferentschädigungen befasst“, erklärte Regierungssprecher Alexander Zeyer. Dabei stand auch ein Entschädigungsfonds im Raum. „Aufgrund der Besonderheiten der Missbrauchsverdachtsfälle am UKS, nämlich der fehlenden Feststellung von konkreten Straftaten zum Nachteil bestimmter Personen, wurde von dieser Lösung zunächst Abstand genommen“, teilte Zeyer mit. Nun soll sich eine unabhängige Aufarbeitungskommission mit der Frage einer finanziellen Entschädigung befassen. Zu ihren Aufgaben gehört nach SZ-Informationen auch, mögliche Betroffene zu finden, die bisher niemand im Blick hatte.

Über eine Opferentschädigung werde auch im UKS-Vorstand diskutiert, erklärte die Justiziarin des Uni-Klinikums am Dienstag im Untersuchungsausschuss des Landtages. Einen möglichen Fonds hält man im Ausschuss für ein „zentrales Thema“, so Jutta Schmitt-Lang, die Obfrau der CDU-Fraktion. Nach einer Strafanzeige des UKS ermittelte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ab Dezember 2014 eineinhalb Jahre gegen einen früheren Assistenzarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ihm wurde vorgeworfen, minderjährige Patienten einer Spezialambulanz aus sexuellen Motiven körperlich untersucht zu haben.

Doch zu einer Anklage kam es nie, die Staatsanwaltschaft tat sich schwer, der Mediziner starb im Juni 2016. Damit endeten die Ermittlungen, ohne eine Klärung, welches Ausmaß der mutmaßliche Missbrauch an der Klinik hatte. Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich auf die Behandlung von 34 Kindern, ließ Patientenakten beschlagnahmen, ohne jemals die Eltern der mutmaßlichen Opfer zu kontaktieren. Um mögliche Straftaten nachzuweisen, blieben nur die Akten, in denen der Arzt selbst seine Untersuchungen dokumentiert hatte. „Die Schwierigkeit bestand darin zu sagen, ob diese Handlungen sexuelle Handlungen waren“, hatte die ermittelnde Staatsanwältin im Untersuchungsausschuss des Landtages erklärt. Sie sprach von „ambivalenten Handlungen“, mit denen sich niemals ein Gericht im Saarland befasst hat.

Demnächst wird ein Expertengremium seine Arbeit aufnehmen, das die Verdachtsfälle aufarbeiten soll, ohne strafrechtliche Maßstäbe anzulegen. Die Kommission soll der Opferperspektive einen Raum geben, das Verhalten des Klinikums hinterfragen. Geleitet wird sie von Jörg Ziercke, früher Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) und heute Bundesvorsitzender der Opferhilfe „Weißer Ring“. Das Gremium soll Patientenakten durcharbeiten, nach weiteren Betroffenen suchen, auch als Anlaufstelle fungieren. Ob die Opferentschädigung im Zentrum der Aufarbeitung stehen wird, ist noch unklar.

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