Leihgeräte für Schüler Wann Eltern für Schäden an den Schul-Tablets im Saarland haften müssen

Saarbrücken · Nach und nach erhalten die Schülerinnen und Schüler im Saarland im Rahmen der Medienausleihe Tablets. Gehen die Geräte kaputt, müssen Eltern in bestimmten Fällen für die Schäden aufkommen – und die Erziehungsberechtigten sind darüber gar nicht begeistert.

Medienausleihe: Tablets an Schulen im Saarland - wann Eltern haften
Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Ein Raunen ging dieser Tage durch die Elternschaft. Der Grund: Die Tablets, die alle Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse im Saarland nach und nach im Rahmen der landesweiten systematischen Medienausleihe erhalten. Wie der Name schon sagt, sind es Leihgeräte, die dem Land beziehungsweise dem jeweiligen Kreis gehören. Die Tablets werden an die Schüler verliehen – und die sind angehalten, sorgsam damit umzugehen. Gehen die Geräte kaputt, müssen die Eltern in bestimmten Fällen für den Schaden aufkommen. Darüber haben sich jetzt einige Erziehungsberechtigte beschwert. Unsere Zeitung hat beim saarländischen Bildungsministerium nachgehört.