Keine Vertragsstrafe für Medizinstudenten Landarztgesetz einhellig befürwortet

Saarbrücken · Einstimmig hat der Saar-Landtag am Mittwoch in der Saarbrücker Congresshalle das Landarztgesetz beschlossen. Wie Magnus Jung (SPD), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, erklärte, soll damit der bestehende Hausärztemangel in ländlichen Kommunen des Saarlandes bekämpft werden.

Mangel an Hausärzten in den saarländischen Dörfern soll ab 2032 passé sein
Foto: dpa/Monika Skolimowska

„Ab dem Wintersemester 2020/21 haben wir an der Universität des Saarlandes eine Quote, die künftigen Landärzten vorbehalten wird“, sagte Jung. So können jährlich etwa 22 Medizinstudenten in den Genuss eines Studienplatzes kommen, wenn sie sich verpflichten, nach Studienabschluss für zehn Jahre als Hausarzt auf dem Lande zu praktizieren. Raphael Schäfer, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erläuterte, dass der Ausschuss noch eine Abänderung an der Gesetzesvorlage von Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) vorgenommen habe. Demnach betrage die Vertragsstrafe, wenn ein Landarzt-Student nach abgeschlossenem Studium nicht aufs Land gehen sollte, bis zu 250 000 Euro. Und nicht in jedem Fall 250 000 Euro. Zudem sei klar gestellt, dass die Vertragsstrafe nicht für Studienabbrecher gelte, sondern erst bei jenen erhoben werden solle, die nach ihrem Examen vertragsbrüchig würden.

Astrid Schramm (Linksfraktion) betonte, dass bereits jetzt 70 Hausärzte in den Kommunen Wadern, Weiskirchen, Lebach, Nonnweiler, Eppelborn und Schmelz fehlten. „Nur das Landarztgesetz wird den Mangel nicht beseitigen“, sagte Schramm. Vielmehr stimme sie dem Sozialverband VdK zu, der Gesundheitszentren und einen besseren Busverkehr auf dem Lande fordere. „Was wir heute beschließen, greift erst 2032, wenn die ersten Studenten ihren Abschluss gemacht haben“, erklärte Schramm. Auch SPD-Gesundheitsexpertin Martina Holzner forderte Gesundheitszentren im ländlichen Raum. „Ich hoffe auf viele Interessenten“, sagte Holzner zu der neuen Studienmöglichkeit.

AfD-Fraktionsvize Rudolf Müller sagte, dass das Gesetz gut sei. Doch er hätte sich gewünscht, dass die Vertragsstrafe nicht auf 250 000 Euro festgelegt werde. „Wer weiß heute schon, was 250 000 Euro in zehn Jahren noch wert sind?“, fragte Müller. Zudem gebe es dann den Euro vielleicht gar nicht mehr.

Ministerin Bachmann schickte zu guter Letzt noch lächelnd ein vielfaches „herzliches Dankeschön“ an die Fraktionen von CDU, SPD und Linken. Die Fachschaft Medizin in Homburg hatte im Februar kritisiert, dass sich junge Menschen für mehr als 20 Jahre verpflichten müssten.

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