Nach umstrittener Wahl von Hubert Ulrich Liste der Grünen im Saarland für Bundestagswahl angefochten

Update | Saarbrücken · Im Streit um die Landesliste der Saar-Grünen zur Bundestagswahl haben sich zwei Kreisverbände und zehn Ortsverbände jetzt ans Parteigericht gewandt. Sie wollen die von Hubert Ulrich angeführte Wahlliste für ungültig erklären lassen.

Liste der Grünen im Saarland für Bundestagswahl angefochten
Foto: BeckerBredel

Grund für die Anfechtung seien die „skandalösen Umstände der Listenaufstellung mit gravierenden Verstößen gegen die Satzung“, erklärte das sogenannte „Grüne Bündnis Saarland“ am Montagmorgen. Sollte das Landesschiedsgericht der Grünen nicht die gesamte Liste kassieren, wird „hilfsweise“ beantragt, nur die Wahl von Ulrich zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl am 26. September für ungültig zu erklären. Darüber hinaus möchte der Zusammenschluss der Ulrich-Gegner durch eine einstweilige Anordnung erreichen, dass die Grünen-Liste nicht bei den Wahlbehörden eingereicht wird.

Der Landesparteitag hatte am Sonntag vor einer Woche den langjährigen Landesparteichef Ulrich mit einer Zweidrittelmehrheit auf Platz eins der Landesliste gewählt. Umstritten ist, ob dabei das Frauenstatut der Grünen umgangen worden ist. Es soll gewährleisten, dass die Listen der Partei von Frauen angeführt werden. Die Anfechtung wird nach SZ-Informationen jedoch nicht nur damit, sondern mit „mehreren erheblichen Verstößen gegen Satzungs- und Wahlrecht“ begründet. Insgesamt umfasst die Begründung sieben Punkte. So sollen unter anderem Mitglieder der Grünen Jugend und der Grünen Senioren bei der Listenaufstellung mitgewählt haben, ohne stimmberechtigt gewesen zu sein. Womit aus Sicht der Antragsteller ein „erheblicher Wahlfehler“ vorliegt.

Besonders brisant: Gegen die Landesliste ins Feld geführt wird eine angebliche Beeinflussung von Delegierten durch den später zum Spitzenkandidaten gewählten Ulrich. Davon soll auch ein Video existieren, das ein Ersatzdelegierter auf dem Parteitag aufgenommen haben soll. Ulrich soll, so behaupten es seine Gegner im Antrag an das Schiedsgericht, Anweisungen gegeben haben, „welche Person in welcher Art und Weise zu wählen“ sei. Dabei habe er „auch Einblick in Stimmzettel genommen“, heißt es im Antrag an das Parteigericht, der unserer Zeitung vorliegt.

Durch die Anfechtung gerät der Landesvorstand der Saar-Grünen weiter unter Druck. Dabei geht es weniger um den Schritt zum Parteigericht als um die angeführten Gründe. Denn die Bundespartei hatte zuletzt darauf gedrängt, genau zu überprüfen, „ob die Listenaufstellung formal korrekt durchgeführt wurde“, wie es in einem Schreiben von Bundesgeschäftsführer Michael Kellner an den Landesvorstand heißt, aus dem „Der Spiegel“ am Freitag zitiert hatte. Im Zweifel empfahl die Parteizentrale in Berlin, eine neue Liste aufzustellen. Am vergangenen Wochenende wollte Grünen-Landeschefin Barbara Meyer-Gluche parteiintern Gespräche führen, um eine „vernünftige Lösung“ zu erreichen. Am Montagmorgen waren weder sie noch andere Mitglieder der Parteiführung für eine Stellungnahme zu erreichen.

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