Wahlrecht für psychisch Kranke Linke sieht Wahlrecht für Behinderte gefährdet

Saabrücken · Die Linke im Saar-Landtag sieht unnötige Hürden für Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, ihr Wahlrecht auszuüben. Wie der Abgeordnete Ralf Georgi unter Berufung auf eine Antwort der Landesregierung mitteilte, hätten für die Kommunalwahl im Mai lediglich fünf Personen einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt.

Dabei gebe es im Saarland rund 850 Betroffene, darunter psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung unter Betreuung oder Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer Psychiatrie sind. Die Linke habe für das sofortige Wahlrecht für diese Menschen gefordert, sagte Georgi. Ein Antrag, wie von CDU und SPD beschlossen, sei eine unnötige Hürde.

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