Prozess Neumann akzeptiert Strafbefehl

Saarlouis · Der Strafbefehl gegen den saarländischen Linke-Politiker Andreas Neumann (45) wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Titeln ist rechtskräftig.

 Andreas Neumann akzeptiert den Strafbefehl, die geplante Hauptverhandlung findet nicht statt.  Foto: Becker&Bredel

Andreas Neumann akzeptiert den Strafbefehl, die geplante Hauptverhandlung findet nicht statt. Foto: Becker&Bredel

Foto: BeckerBredel

Der Strafbefehl gegen den saarländischen Linke-Politiker Andreas Neumann (45) wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Titeln ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Saarlouis am Mittwoch mitteilte, hat dessen Verteidiger den Einspruch zurückgenommen. Der ursprünglich für diesen Donnerstag geplante Hauptverhandlungstermin werde daher aufgehoben.

Das Gericht hatte am 4. September einen Strafbefehl erlassen, weil Neumann nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existierenden Universität fälschlicherweise über Jahre einen Doktortitel getragen haben soll. Dagegen hatte er  Einspruch eingelegt. Gegen ihn war eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung – ergangen: Laut Gericht wurde eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 4500 Euro) vorbehalten. Die Bewährungszeit betrage zwei Jahre, Neumann müsse als Bewährungsauflage 1800 Euro zahlen.

Der Ortsverband der Linke in Saarbrücken-Malstatt hatte am 9. September beschlossen, einen Antrag auf Parteiausschluss zu stellen, sobald der Strafbefehl rechtskräftig geworden sei. Neumann habe „dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Partei“ schwer geschadet. Er war bis vor kurzem stellvertretender Vorsitzender der saarländischen Linke. Beim Landesparteitag Ende September hatte er nicht mehr kandidiert. Mitte September war er als Vorsitzender der Linken im Kreis Saarlouis wiedergewählt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort