Keinen Anspruch auf frühere Impfung Saar-Gymnasiallehrer sind enttäuscht über „Impf-Urteil“

Saarbrücken · Lehrer weiterführender Schulen haben keinen Anspruch auf frühere Impfung, urteilten die Richter. Der Philologenverband sieht nun die Landesregierung in der Pflicht.

Lehrer an weiterführenden Schulen im Saarland klagten auf frühere Impfung
Foto: dpa/Peter Kneffel

Mit Enttäuschung hat der Saarländische Philologenverband (SPhV) das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zur Impfreihenfolge bei Lehrkräften an weiterführenden Schulen aufgenommen. Geklagt hatte ein Lehrer an einem Gymnasium, weil er der Ansicht ist, dass seine Arbeitsbedingungen eine höhere gesundheitliche Gefährdung mit sich bringen als die anderer priorisierter Berufsgruppen. Er forderte, dass Gymnasiallehrer in dieselbe Impf-Priorisierungsgruppe aufgenommen werden wie ihre Kollegen aus Grund- und Förderschulen. Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag am Montag im Eilverfahren abgelehnt (die SZ berichtete).

Nach Einschätzung der Richter ist die aktuelle Regelung der Bundes-Impfverordnung zulässig. Zwar bestehe für Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen wie auch an weiterführenden Schulen ein Ansteckungsrisiko. Allerdings sei es in jüngeren Klassen schwieriger, Abstand zu halten. Auch bräuchten jüngere Schüler mehr Zuwendung. Außerdem würde die Bevorzugung der Gymnasiallehrer die Impfung bei anderen Personen mit höheren Risiko verzögern.

„In der Begründung des Urteils finden sich die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen nicht wieder“, kommentiert Marcus Hahn, der Vorsitzende des SPhV, das Urteil. Nach Auffassung des SPhV hat das Gericht eine Sichtweise auf die Situation in den Schulen zugrunde gelegt, die sich mit der Wahrnehmung in der Praxis nicht decke. Die Urteilsbegründung habe aber einen „klaren Ermessenspielraum“ herausgearbeitet, die andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Berlin genutzt hätten. Dort gebe es ein Impfangebot für Lehrer weiterführender Schulen, betont Hahn.

„Der Ball liegt jetzt wieder im Feld der Landesregierung. Wir im SPhV fordern bereits seit Monaten ein klares Wort unserer Regierung. Darin, dass die Landesregierung insgesamt inklusive unserer Dienstherrin, der Bildungsministerin, eine klare Positionierung für einen sachgerechten Gesundheitsschutz ihrer Bediensteten verweigert, liegt die zweite Enttäuschung in Sachen Impfung“, sagte Hahn weiter.

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