Um Kundenströme zu entzerren Lebensmittelgeschäfte im Saarland dürfen vorübergehend bis 22 Uhr öffnen

Umweltminister Reinhold Jost hat eine Änderung der Ladenöffnungszeiten verfügt. Er will damit erreichen, dass sich weniger Menschen in den Läden begegnen und damit die Ansteckungsgefahr sinkt.

Lebensmittelgeschäfte im Saarland dürfen vorübergehend bis 22 Uhr öffnen
Foto: dpa/Tobias Hase

Die Lebensmittelgeschäfte im Saarland dürfen von Mittwoch an bis 22 Uhr öffnen. Das zuständige Umweltministerium hat eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten verfügt, nachdem der Ministerrat zugestimmt hatte. Minister Reinhold Jost (SPD) will damit erreichen, dass vor den Festtagen die Kundenströme entzerrt werden. Normalerweise müssen Geschäfte im Saarland um 20 Uhr schließen.

„Menschentrauben und lange Warteschlangen vor und in den Lebensmittelgeschäften wollen wir vor den Festtagen unbedingt verhindern“, sagte Jost. Von Mittwoch an müssen die meisten Einzelhandelsgeschäfte schließen, Ausnahmen gelten aber für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien oder Apotheken (siehe unten) – auch diese Geschäfte dürfen nun bis 22 Uhr öffnen.

Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln, Medikamenten und sonstigen lebensnotwendigen Gütern dürfen die Geschäfte ab dem 16. Dezember an Werktagen von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Diese Ausnahmebewilligung gilt bis zum 2. Januar 2021. Von der Verfügung ausgenommen bleiben der Heiligabend und Silvester.

„Mit Blick auf geschlossene Restaurants und die Kontaktbeschränkungen an den Festtagen ist davon auszugehen, dass die Saarländerinnen und Saarländer mehr Lebensmittel für zu Hause benötigen. Um hier das zu erwartende hohe Kundenaufkommen in den Geschäften zu entzerren, wollen wir den Ladeninhabern die Möglichkeit geben, zwei Stunden länger als sonst zu öffnen. Wir möchten, dass jeder seinen Warenbedarf unter Wahrung der notwendigen Abstandsregel decken kann“, sagte Jost. Die Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, sei das Gebot der Stunde.

Ausnahmen vom Lockdown gelten für:

  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort