23 Stimmen fehlten Landtagswahl im Saarland angefochten – Vorstand der Saar-Grünen bezieht Position

Saarbrücken · Die Grünen haben bei der Wahl im Saarland denkbar knapp den Einzug in den Landtag verpasst. Einzelne Mitglieder und Sympathisanten der Partei haben nun das Wahlergebnis angefochten. So denkt der Landesvorstand der Saar-Grünen über diese Initiative.

Landtagswahl im Saarland angefochten: Jetzt äußert sich Vorstand der Grünen
Foto: dpa/Oliver Dietze

23 Stimmen fehlten den Grünen für den Einzug in den Saarländischen Landtag. Neun Wahlberechtigte haben nun als Einzelpersonen das amtliche Endergebnis angefochten. Über einen Saarbrücker Rechtsanwalt beantragen sie, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Die Begründung: „Unzulässige Wahlwerbung staatlicher Stellen“. Sie soll den Einzug der Saar-Grünen in den Landtag erschwert haben. Bei einigen der Wahlanfechter soll es sich um Mitglieder oder Sympathisanten der Partei handeln.

Sie verweisen auf ein Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofs. Er hatte vor elf Jahren unzulässige Wahlwerbung als Wahlfehler bezeichnet. Eine „unzulässige Wahlwerbung staatlicher Stellen“, die insbesondere dem Illinger Bürgermeister Armin König (64) vorgeworfen wird, soll nach Ansicht der Wahlanfechter entscheidenden Einfluss auf das knappe Scheitern der Grünen gehabt haben. König trat bei der Wahl als Spitzenkandidat von „Bunt.saar“ im Wahlkreis Neunkirchen an.

Der Landesvorstand der Saar-Grünen hält die Anfechtung hingegen für falsch. „Das Ergebnis der Wahl ist für uns in der Tat sehr unglücklich. Aber wir akzeptieren es und haben parteiintern einen breit angelegten Diskussionsprozess initiiert, um dieses Ergebnis und sein Zustandekommen zu analysieren“, sagte Generalsekretär Torsten Reif am Dienstag der SZ.

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