Folgen für die Landtagswahl Paukenschlag vor Landtagswahl: Gericht erklärt AfD-Liste für Saarbrücken für ungültig

Update · Das Landgericht hat die AfD-Landtagswahlliste für Saarbrücken für ungültig erklärt. Das Urteil ist ein herber Schlag für die AfD im Saarland. Die Partei bangt nun um den Wiedereinzug in den Saarländischen Landtag.

Landtagswahl im Saarland: AfD-Liste für Saarbrücken für ungültig erklärt
Foto: BeckerBredel

Das Landgericht im Saarland hat die Landtagswahlliste der AfD für Saarbrücken für ungültig erklärt. Das erklärte das Gericht.

Für die AfD hat das Urteil handfeste Konsequenzen. Ohne Liste für den Wahlkreis Saarbrücken hat sie schlechtere Chancen, die entscheidende Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen. 

Mit dem Urteil gaben die Richter dem Antrag auf einstweilige Verfügung unter anderem des früheren AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr statt.

AfD-Liste für Saarbrücken aus zwei Gründen unwirksam

Da der Landesvorstand der AfD nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Saarbrücken von Mitte Dezember nicht wirksam im Amt sei, seien auch „alle Maßnahmen, die der jetzige Vorstand vorgenommen hat, ihrerseits unwirksam“, teilte das Gericht mit. Dazu gehöre auch die Einladung zur Wahlversammlung am 27. November - sowie die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse und Wahlen.

Es gebe noch einen zweiten Grund, warum die Kreiswahlvorschlagsliste unwirksam sei: Die Wahlversammlung war nach Ansicht der Kammer nicht ordnungsgemäß besetzt, da neun Mitglieder bei der Abstimmung mitgestimmt hätten, die nicht ordnungsgemäß aufgenommen worden seien. Dies sei auch relevant für das Abstimmungsergebnis, da zwischen den beiden Kandidaten für den Listenplatz 1 nur eine Differenz von gerade einmal zwei Stimmen gelegen habe, teilte das Gericht mit.

AfD könnte in Saarbrücken ohne Liste nicht zur Wahl antreten

Der Landesvorsitzende der AfD Saarland, Christian Wirth, sagte nach der Entscheidung, er werde Berufung einlegen. Eine neue Liste könne man nicht aufstellen, da die Fristen dafür nicht reichten. Die Parteien müssen ihren Wahlkreis- und Landeslisten bis spätestens 20. Januar einreichen. „Wir haben unsere Vorschläge schon eingereicht.“

Wirth sagte, ohne „Saarbrücker Liste“ müsste die Partei um ihren Wiedereinzug in den Landtag bangen. Zudem könne es sein, dass man mit weniger als drei Abgeordneten einzöge und somit den Fraktionsstatus verliere. „Das wäre im Jahr ein Verlust von 400 000 Euro.“ Bei der Landtagswahl im März 2017 hatte die AfD im Saarland 6,2 Prozent der Stimmen bekommen und war mit drei Abgeordneten erstmals in den Saar-Landtag eingezogen.

Auch gegen das Urteil des Landgerichts von Mitte Dezember hatte Wirth Rechtsmittel eingelegt. Er ging davon aus, dass es vor der Landtagswahl in dieser Sache keine rechtskräftige Entscheidung geben werde. Das Gericht hatte die Wahl des Landesvorstands vom Oktober 2020 gekippt. Begründung: An der Wahl hätten auch mindestens 13 Mitglieder teilgenommen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen säumig und somit nicht stimmberechtigt gewesen seien. Auch fast alle anderen Beschlüsse seien unwirksam, hieß es im Urteil.

Nach Angaben der Landeswahlleitung kann bei der Landtagswahl in einem Wahlkreis eine Partei nur mit Kreiswahlvorschlag gewählt werden. Ein Kreiswahlvorschlag sei die Voraussetzung, damit in dem Wahlkreis die Partei überhaupt auf dem Stimmzettel - also auch mit Landesliste - erscheine, sagte ein Sprecher. Im Saarland gibt bei der Landtagswahl drei Wahlkreise.

(hau/dpa)
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