Saar-Landtag will Kommunalgesetz ändern Bald Sanktionen gegen Sitzungsmuffel in Räten

Saarbrücken · Wer als Mitglied in einem Stadt- und Gemeinderat öfter unentschuldigt bei Sitzungen fehlt, soll zukünftig dafür bestraft werden können. Die große Koalition will dazu im Kommunalselbstverwaltungsgesetz für Räte die Möglichkeit schaffen, in ihren Geschäftsordnungen ein Ordnungsgeld bis zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung zu verhängen, falls ein Mitglied „wiederholt ohne genügende Entschuldigung“ bei Sitzungen des Rates oder seiner Ausschüssen nicht teilnimmt.

 Foto: Uwe Anspach/dpa

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Das Gesetz verpflichtet Ratsmitglieder bisher zwar dazu, an den Sitzungen teilzunehmen, sieht bei Pflichtverstößen aber – im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern – keine Sanktionen vor. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hatte daher um eine Gesetzesverschärfung gebeten.

Die zunächst vorgesehene Änderung, dass „eine wiederholte Nichtteilnahme“ mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann, soll nach den Worten der Ausschussvorsitzenden Petra Berg (SPD) dahingehend klargestellt werden, dass nur ein Fehlen „ohne genügende Entschuldigung“ sanktioniert werden kann. Das sei notwendig, weil der Gesetzestext gerade für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker klar und deutlich formuliert sein müsse, damit in der Umsetzung keine Zweifel blieben.

In der laufenden Wahlperiode hätten einzelne, wenige Ratsmitglieder durch ständiges Fernbleiben ihr Mandat de facto nicht ausgeübt und damit den Wählerauftrag „mit Füßen getreten“, sagte Berg. Auslöser der Diskussion war 2016 der Fall eines AfD-Vertreters im Eppelborner Gemeinderat, der über Jahre hinweg nicht zu Sitzungen erschien. Die Kommunalaufsicht hielt es jedoch für rechtlich unmöglich, ihm die Aufwandsentschädigung zu streichen. Die damalige Bürgermeisterin der Gemeinde Eppelborn, Birgit Müller-Closset (SPD), tat es trotzdem – das betreffende Ratsmitglied wehrte sich nicht dagegen.

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