Gesetz soll geändert werden Nach Gründung der Fraktion „Saar-Linke“: CDU und SPD wollen Fraktionsgröße neu regeln
Saarbrücken · Die Koalitionsfraktionen im saarländischen Landtag planen eine Gesetzesänderung, so dass einer Fraktion künftig mindestens drei Abgeordnete angehören müssen.
Die Koalitionsfraktionen der CDU und SPD im saarländischen Landtag wollen an diesem Donnerstag im Plenum einen Gesetzesentwurf einbringen, der Auswirkungen auf die Fraktionsarbeit haben könnte. Demnach sollen künftig mindestens drei Abgeordnete nötig sein, um eine Fraktion bilden zu können – und nicht wie bisher zwei. Die geplante Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf die neue Fraktion Saar-Linke, die Barbara Spaniol vergangene Woche nach ihrem Rausschmiss aus der Linksfraktion mit der fraktionslosen Linken-Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel gegründet hatte.
Dabei ist diese Neuregelung eben nicht neu. Jahrelang mussten mindestens drei Abgeordnete einer Fraktion angehören. Dazu wolle man zurückkehren, erklärte SPD-Fraktionchef Ulrich Commerçon. Zumal diese Vorgabe im Bund wie auch in den meisten anderen Landesparlamenten gelte. Die Rechte der einzelnen – auch fraktionslosen – Abgeordneten solle dadurch nicht beschränkt werden, betonte Commerçon. Hermann Scharf (CDU) sagte, dass es auch darum gehe, die Aufgaben in den verschiedenen Ausschüssen ordentlich wahrnehmen zu können. Das sei für kleinere Fraktionen mit zwei Abgeordneten oft schwierig. Die Neuregelung soll erst in der kommenden Legislatur greifen.
Spaniol und Ensch-Engel, deren Zusammenschluss den Anstoß für die Gesetzesänderung gibt, zeigten sich am Montag gelassen. „Wir werden den Entwurf auch nicht ablehnen“, sagte Spaniol. Verwundert sei sie aber über den Zeitpunkt. Ihre Stellvertreterin Ensch-Engel forderte im Zuge dessen über „Defizite“ zu sprechen, mit denen sich fraktionslose Abgeordnete konfrontiert sähen. Sie müssten in Ausschüssen um ihre Rede-Rechte kämpfen, außerdem hätten sie keine wissenschaftlichen Mitarbeiter, die für sie arbeiteten. So sei es ihr in den vergangenen drei Jahren nach ihrem Austritt aus der Linksfraktion ergangen, kritisierte Ensch-Engel.
Ihre alte Fraktion erklärte, die Gesetzesänderung mittragen zu wollen, sagte Jochen Flackus, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion. Allerdings müsse auch über die Arbeit der Fraktionen insgesamt diskutiert werden.
Die AfD-Fraktion will hingegen an der Zwei-Abgeordneten-Regel festhalten, sagte Vorsitzender Josef Dörr. Zwar habe alles „Vor- und Nachteile“. Seien die Hürden aber nicht so hoch, bleibe die Vielfalt in den Parlamenten gewahrt.
Die Jungen Liberalen im Saarland sehen in den Plänen der Koalitionsfraktionen einen „eklatanten Eingriff in die Rechte der Opposition“. Landeschef François Simons erklärte: „Ich bin verwundert über das Demokratieverständnis von CDU und SPD. Die Beschneidung der Rechte der Opposition ist ein handfester Skandal. Obwohl man die Fünf-Prozent-Hürde erreicht und durch die Bürgerinnen und Bürger in den Landtag gewählt wird, würde eine Partei nicht alle Rechte wahrnehmen können, um ordentlich an der parlamentarischen Arbeit teilzunehmen.“