Landtag erlaubt Kostenerstattung Familie und Ratspolitik sollen besser vereinbar werden
Saarbrücken · Betreuungsstress für Ratsmitglieder währen der Sitzung. Dass soll es nicht mehr geben. Kommunen sollen Betreuung für Kinder und Pflegebedürtige zahlen dürfen.
Kommunalpolitisches Engagement im Saarland soll familienfreundlicher werden. Die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen soll jedenfalls kein unüberwindbares Hindernis mehr sein, um für den Stadtrat oder den Gemeinderat zu kandidieren. Das will die große Koalition mit einer Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes erreichen, die am Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten werden soll. Dazu will die große Koalition folgenden Passus in das Gesetz einfügen: „Ist zur Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse eine entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen notwendig, werden die nachgewiesenen Kosten auf Antrag erstattet.“ Der Rat soll dafür Höchstsätze beschließen können.
Dies könne auch die Bereitschaft zur Kandidatur für eine kommunale Vertretung erhöhen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. In den kommunalen Räten mit ihren rund 5000 Mandatrsträgern fehlen insbesondere Jüngere und Frauen.