Landtag beschließt Gleichstellung von Hilfsdiensten Künftig häufiger Freistellung und Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Saarbrücken · Künftig sollen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen bei mehr Einsätzen eine Arbeitsfreistellung und Lohnfortzahlung erhalten. Das hat der saarländische Landtag am Mittwoch einstimmig entschieden.
Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen sollen künftig bei mehr Einsätzen für ihren Dienst an der Gesellschaft entschädigt werden. Das hat der Landtag des Saarlandes am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Dazu soll das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) geändert werden.
Bisher gibt es für Helferinnen und Helfer des Deutsches Rotes Kreuzes (DRK), des Malteser Hilfsdienstes (MHD), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Deutschen-Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) bei Einsätzen eine Arbeitsfreistellung mit einer Lohnfortzahlung. Allerdings nur, wenn es sich bei den Einsätzen um Katastrophenhilfe (zum Beispiel eine Flut) oder eine Großschadenslage (Brandfall) handelte. Unterstützungs- oder Betreuungseinsätze waren nicht vom SBKG abgedeckt. Sprich: Wollen Helferinnen und Helfer an solchen Einsätzen teilnehmen, zum Beispiel an einen Einsatz an einer Teststation in der Coronapandemie, mussten sie dafür ihren Urlaub opfern und bekamen keine Lohnfortzahlung. Helferinnen und Helfer der Feuerwehren oder des THW allerdings schon. Eine Ungleichbehandlung, so alle Landtagsfraktionen.
Das soll mit der Gesetzesänderung nun anders werden. Das SBKG wird durch die Einsatzkategorie „außergewöhnliche Einsatzlage“ erweitert. Damit sollen insgesamt mehr Einsätze abgedeckt werden und künftig die gleichen Regelungen zur Freistellung und Lohnfortzahlung für alle Hilfs- und Rettungsdienste gelten.
„Wir stärken mit der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit und Gesundheit im Einsatz sind und unserer Gesellschaft einen wichtigen Dienst erweisen“, so Innenminister Reinhold Jost (SPD). Auch AfD- und CDU-Fraktion stimmten der Gesetzesänderung grundsätzlich zu. Die CDU sieht aber noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So solle die Abrechnungsstelle der Einsätze von der Gemeindeebene zur unteren Katastophenschutzbehörde (Landkreise) wechseln. Zudem sei der Begriff der „außergewöhnliche Einsatzlage“ zu unkonkret definiert, so die CDU-Abgeordnete Anja Wagner-Scheid.