Mehrbelastung für Kommunen wegen Geschwisterregelung Landkreis Saarlouis verklagt Land wegen Kita-Gebühren

Saarlouis · Der Landkreis Saarlouis hat stellvertretend für alle Kreise im Saarland eine so genannte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eingereicht.

Landkreis Saarlouis verklagt Land wegen Kita-Gebühren
Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Grund ist die Gesetzesänderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und bildungsgesetzes. Konkret geht es um die 2019 im neuen „Gute-Kita-Gesetz“ verabschiedete „Geschwisterregelung“. Eltern bezahlen für ihr zweites und jedes weitere Kind weniger Kita-Gebühren. Zwar gab es zuvor bereits eine Beitragsminderung, allerdings nur, wenn das Geschwisterkind nicht älter als 14 Jahre ist. Seit vergangenem Jahr werden alle kindergeldberechtigten Kinder bei der Höhe der Kita-Beiträge miteinbezogen – also bis 18 Jahre beziehungsweise 25 Jahre je nach Ausbildungsstand.

Der Landkreis Saarlouis beziffere die dadurch entstehende Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2019 auf etwa 600 000 Euro – mit steigender Tendenz für die Folgejahre. Denn: Durch die Gesetzesänderung wurde „den kommunalen Gebietskörperschaften, die – wie der Landkreis Saarlouis – Träger des Jugendamts sind, auferlegt“, den Kindergartenträgern die entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten, teilte das Oberverwaltungsgericht am Montag mit. Der Landkreis sieht darin auch einen Verstoß gegen das so genannte „Konnexitätsprinzip“, da ein finanzieller Ausgleich nicht vorgesehen sei. Das 2016 festgeschriebene Prinzip sieht eigentlich vor, dass das Land für die Aufgaben, die er den Kommunen aufbürdet, auch die Kosten tragen muss.

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