Verfügung Landesmedienanstalt untersagt Werbung für Online-Glücksspiele

Saarbrücken · Als nach eigenen Angaben erste Aufsichtsbehörde für Glücksspiele hat die saarländische Landesmedienanstalt (LMS) zwei Online-Casino-Anbietern Werbung für bestimmte Angebote verboten.

 Ruth Meyer (CDU), Direktorin der Landesmedienanstalt

Ruth Meyer (CDU), Direktorin der Landesmedienanstalt

Foto: LMS

Sie erließ Untersagungsverfügungen gegen zwei „marktstarke Anbieter“, die über eine Lizenz des Landes Schleswig-Holstein verfügen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Sie übte zudem harsche Kritik an Schleswig-Holstein, das die Bekämpfung der Glücksspielsucht gefährde. Mit den Verfügungen werde verboten, im Saarland für öffentliches Glücksspiel im Internet zu werben. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass künftig Glücksspiele im Internet in ganz Deutschland erlaubt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Vertrag Mitte März grundsätzlich beschlossen, vorgesehen sind aber Auflagen zum Spielerschutz sowie Einschränkungen bei der Werbung.

Die LMS teilte mit, Schleswig-Holstein habe eine Begrenzung der Werbung für solche Angebote zugesichert. „Von dieser Begrenzung ist in der Praxis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spüren: TV-Werbung für Spielmöglichkeiten bei diesen Online-Casinos findet in einer viel zu großen Anzahl privater TV-Programme statt – und dass auch zu Tageszeiten, in denen Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind.“ Die LMS habe daher Schritte ergriffen, damit durch schleswig-holsteinische Alleingänge nicht das Ziel der Bekämpfung von Glücksspielsucht massiv gefährdet werde, gerade in Corona-Zeiten, sagte LMS-Direktorin Ruth Meyer (CDU).

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