Interview Helge Rossen-Stadtfeld „Ich halte die Wahl für rechtswidrig“

SAARBRÜCKEN · Der Medienrechtler Helge Rossen-Stadtfeld sieht in der Wahl eines neuen Direktors der Medienanstalt einen doppelten Rechtsverstoß.

  Helge Rossen-Stadtfeld, Professor an der Bundeswehr-Uni München, ist auf Medienrecht spezialisiert.

Helge Rossen-Stadtfeld, Professor an der Bundeswehr-Uni München, ist auf Medienrecht spezialisiert.

Foto: Helgue Rossen-Stadtfeld

Der saarländische Landtag wird an diesem Mittwoch die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer zur neuen Direktorin der Landesmedienanstalt wählen. Die große Koalition hat sich im Oktober 2019 auf die 54-Jährige geeinigt, noch bevor die Stelle im November im Amtsblatt des Saarlandes ausgeschrieben wurde. Der Medienrechtler Helge Rossen-Stadtfeld, Professor für öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr in München, sieht darin gleich zwei Verstöße gegen geltendes Recht, wie er im SZ-Interview erläuterte.

Wie bewerten Sie die bevorstehende Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt aus rechtlicher Perspektive?

ROSSEN-STADTFELD In rechtlicher Hinsicht sehe ich ganz große Probleme. Um es klar zu sagen: Ich halte die Wahl für rechtswidrig.

Was stört Sie genau?

ROSSEN-STADTFELD Mit der Nominierung durch die Mehrheitsfraktionen wurde nach außen hin festgestellt, dass die Aufgabe, die nach dem Saarländischen Mediengesetz der Landtag zu vollziehen hat, eigentlich schon vollzogen ist. Formal hat der Landtag zwar noch zu entscheiden, aber faktisch entfaltet die Nominierung bereits Vorwirkungen. Der Kreis derer, die auch nur auf die Idee kommen könnten, sich für ein solches Amt zu bewerben, wird sich ganz stark verkleinern, wenn von vorneherein klar ist, wen der Landtag wählen wird. Die Wahl wird ihre medienrechtlich vorgegebene Funktion nicht mehr vollständig erfüllen können. Das ist der eine Punkt.

Und der zweite?

ROSSEN-STADTFELD Das Saarländische Mediengesetz besagt: Scheidet die Direktorin oder der Direktor vorzeitig aus, ist innerhalb von drei Monaten eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen.

Für den Rest der Amtszeit hieße bis 2023. Bis dahin wäre die Amtszeit von Uwe Conradt, der 2019 zum Saarbrücker OB gewählt wurde, regulär gelaufen.

ROSSEN-STADTFELD Hier war aber von vorneherein klar, dass nicht nur für den Rest der Amtszeit, sondern für eine neue volle Amtsperiode – also sieben Jahre – gewählt werden soll.  Die Regelung im Saarländischen Mediengesetz halte ich für glasklar. Für so klar, dass ich wirklich erstaunt bin, dass man auch nur auf die Idee einer anderen Auslegung kommen könnte.

Es gab die Forderung der Linken, nach dem Vorbild von NRW eine Karenzzeit für Minister und Abgeordnete einzuführen, damit sie nicht direkt aus ihrem Amt heraus zum Direktor der Landesmedienanstalt gewählt werden können. Ist das sinnvoll?

ROSSEN-STADTFELD Das halte ich für sehr sinnvoll. Jedenfalls liegt der Verdacht immer recht nahe, dass Repräsentanten einer Partei, wenn sie in ein vom Staat eher distanziertes Betätigungsfeld wechseln, dort die Interessen ihrer Partei wahrnehmen oder zumindest in einen Interessenwiderstreit geraten könnten. Das muss nicht so sein. Aber schon der bloße Anschein genügt.

Man kann aber argumentieren, dass das Gebot der Staatsferne nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt. Die Landesmedienanstalt hingegen ist eine Einrichtung, die immerhin von einem Beamten geleitet wird.

ROSSEN-STADTFELD Vom privaten Rundfunk kann aufgrund der Finanzierungsform nicht das gleiche Maß an Unabhängigkeit und Vielfalt erwartet werden wie vom beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das heißt aber nicht, dass der private Rundfunk deswegen jeder öffentlich-rechtlichen Gemeinwohlbindung ledig wäre. Die Landesmedienanstalten haben diese gemeinwohlorientierten Verpflichtungen des privaten Rundfunks zu kontrollieren. Damit ist ihre Position nicht so weit von der einer Intendantur oder eines Aufsichtsorgans beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk entfernt.

Wie geht es weiter, wenn die Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt trotz Ihrer rechtlichen Bedenken wie geplant im Parlament durchgeführt wird?

 Die Landesmedienanstalt auf den Saarbrücker Saarterrassen mit rund 20 Mitarbeitern hat unter anderem die Aufgabe, private Rundfunkanbieter auf die Einhaltung rundfunkrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren und die Medienkompetenz der Saarländer zu fördern.

Die Landesmedienanstalt auf den Saarbrücker Saarterrassen mit rund 20 Mitarbeitern hat unter anderem die Aufgabe, private Rundfunkanbieter auf die Einhaltung rundfunkrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren und die Medienkompetenz der Saarländer zu fördern.

Foto: Daniel Kirch

ROSSEN-STADTFELD Wenn schon vor der Ausschreibung feststeht, wer gewählt wird, ist das ein Verstoß gegen das Prinzip der Bestenauslese im Beamtenrecht. Dann könnten Bewerber, die sich benachteiligt fühlen, jedenfalls Konkurrentenklage erheben.

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