Ministerrat beschließt „Landarztquote“ Land will Studienplätze für zukünftige Landärzte reservieren

Saarbrücken · Die Landesregierung hat eine Landarztquote beschlossen. Sie will Studienplätze für Bewerber reservieren, die sich nach ihrer Ausbildung als Hausarzt in ländlichen Regionen des Saarlandes niederlassen.

 Wer sich trotz Vertrags nicht als Hausarzt auf dem Land niederlässt, soll empfindliche Strafen zahlen.

Wer sich trotz Vertrags nicht als Hausarzt auf dem Land niederlässt, soll empfindliche Strafen zahlen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Am Dienstag stimmte der Ministerrat für das sogenannte Landarztgesetz, mit dem sich ab Februar auch der Landtag befassen wird. Der Regierung sei es ein großes Anliegen, den drohenden Ärztemangel zu bekämpfen, insbesondere in ländlicheren Regionen, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Ab dem Wintersemester 2020/21 soll an der Saar-Uni ein Teil der Studienplätze in Humanmedizin zukünftigen Landärzten vorbehalten sein. Zuletzt nahm die Saar-Uni 280 Medizinstudenten auf.

Die Landarztquote sieht vor, dass bis zu 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an interessierte Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. In der Vergangenheit war von zehn Prozent der Plätze die Rede gewesen. Zum Zuge kommen sollen Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, als Allgemeinmediziner zehn Jahre in ländlichen Gebieten zu arbeiten, in denen es an Hausärzten mangelt – oder die von einer Unterversorgung bedroht sind. Wer sich nicht an die Vereinbarung hält, dem soll eine Strafe in Höhe von 250 000 Euro drohen.

Im Saarland fehlen über 80 Hausärzte, im Raum Lebach und Wadern befürchtet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) perspektivisch eine Unterversorgung. Niedergelassen sind im Saarland derzeit 660 Hausärzte, von denen laut Ministerium fast 38 Prozent älter als 60 Jahre alt sind. Prognosen besagen, dass in zehn Jahren über die Hälfte der Hausärzte das Rentenalter erreicht haben wird.

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