Corona im Saarland Lafontaine fordert mehr Rechte für das Parlament in Krise

Saarbrücken · Mehr Kontrollrechte für den saarländischen Landtag während der Coronakrise - das hat der Vorsitzende der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, gefordert. Im jüngsten Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts zur Kontaktnachverfolgung sieht er sich bestätigt.

 Oskar Lafontaine, Fraktionschef der Linken im Saar-Landtag, fordert mehr Kontrollrechte für das Parlament.

Oskar Lafontaine, Fraktionschef der Linken im Saar-Landtag, fordert mehr Kontrollrechte für das Parlament.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der saarländische Landtag muss nach Ansicht von Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine deutlich mehr Verteidigungs- und Kontrollrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland bekommen. Er forderte am Sonntag die Fraktionen von CDU und SPD auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht länger zu blockieren.

Lafontaine kündigte an, am Mittwoch erneut einen Entwurf im Parlament einzubringen, der vorsieht, dass der Landtag bei Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gehört werden muss und eine Verordnung der Regierung aufheben kann. Dies solle dann möglich sein, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind. Dies sei auf Gemeindeebene gängige Praxis.

Im Mai hätten die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Doch die Linksfraktion sehe sich im jüngsten Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts bestätigt: „Das saarländische Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass die Landesregierung gravierende Maßnahmen nicht am Parlament vorbei auf dem Verordnungswege durchsetzen kann. Deshalb wird der Landtag nun die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie gesetzlich regeln“, sagte Lafonainte. Aber schon bei der Entscheidung, Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht zu erheben, habe die Regierung das Parlament erneut übergangen. „Dabei wäre bei einer solchen Entscheidung eine Beteiligung des Landtags sinnvoll. Zumal die Regierung offenbar bis heute nicht weiß, wer diese Verordnung umsetzen soll, wer also die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren und Bußgelder verhängen muss“, sagte Lafontaine weiter. Wenn dies von Beschäftigten der Städte und Gemeinden erledigt werden solle, sei eine alleinige Entscheidung der Landesregierung auf dem Verordnungswege noch fragwürdiger.

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