Reformstaatsvertrag geplant Länder wollen Rundfunkanstalten stärken und für Zukunft aufstellen
Saarbrücken · Die Länder planen noch in diesem Jahr einen Reformstaatsvertrag auf den Weg zu bringen, der die Rundfunkanstalten für die Zukunft aufstellen und erhalten soll. Medienstaatssekretär Thorsten Bischoff stellte die Eckpunkte vor.
Der Motor bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks laufe auch Hochtouren, insbesondere aufseiten der Länder. Noch in diesem Jahr soll ein Reformstaatsvertrag der Länder verfasst werden, in den die Vorschläge des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) sowie die Beschlüsse der Rundfunkkommission einfließen sollen. Das verkündete Medien-Staatssekretär der Landesregierung, Thorsten Bischoff (SPD), am Dienstag bei der Landespressekonferenz.
Länder planen Reformstaatsvertrag
Bei einer gemeinsamen Klausur in Bingen in der vergangenen Woche haben sich die Länder demnach auf Eckpunkte des geplanten Reformstaatsvertrages geeinigt. Diese basieren grundlegend auf dem Bericht des Zukunftsrates, der am 18. Januar veröffentlicht wurde und für den das Saarland mit dem SR-Gesetz als Vorbild fungierte, so Bischoff.
Vorgesehen sei unter anderem eine Konkretisierung des Auftrages und des Angebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So sollen die Angebote alle Menschen und vor allem ein jüngeres Publikum erreichen sowie bürgernah und in der Mitte der Gesellschaft anerkannt und verwurzelt sein, fasste Bischoff zusammen. Um dies zu erreichen, werde die Digitalisierung der Anstalten in den Fokus rücken müssen, was eine personelle und finanzielle Umschichtung hin zu mehr Digitalem bedeute.
SR-Gesetz als Vorbild für Beschlüsse des Zukunftsrates
Dass das SR-Gesetz für den Reformstaatsvertrag einen Vorbildcharakter mimt, verdeutlichte Bischoff anhand weiterer Eckpunkte. So seien effizientere Organisationen und Strukturen geplant, die ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Zusammenarbeit verpflichten sollen. Auch sollen die Leitungsstrukturen modernisiert und das Vergütungssystem angepasst werden. Die Gehälter sollen sich dann an denen des öffentlichen Sektors orientierten, sagte Bischoff. Außerdem sei die Neuordnung des Verfahrens zur Beitragsfestsetzung ein wichtiger Punkt des Staatsvertrags, über den die Länder intensiv beraten werden.
Doch auch aus den Sendern selbst müsse die Reform vorangetrieben werden, betonte der Medien-Staatssekretär. „Als Saar-Landesregierung haben wir im letzten Jahr schon mit dem SR-Gesetz unsere Hausaufgaben hier im Land gemacht. Und damit auch die bundesweite Entwicklung maßgeblich beeinflusst“, so Bischoff. Mit dem Gesetz habe die Landesregierung das modernste Mediengesetz in Deutschland vorgelegt, dessen Kernpunkte nun in die bundesweite Gesetzgebung einfließen. „Unser Ziel war und ist es, den SR so stark aufstellen, dass er in fünf bis zehn Jahren noch gut funktionieren kann. In dieser Schwerpunktsetzung sehen wir uns mit Blick auf die bundesweiten Entwicklungen voll bestätigt.“
Bischoff betonte Bedeutung von privaten und öffentlich-rechtlichen Medien für Demokratie
Zudem betonte Bischoff die Bedeutung von privaten und öffentlich-rechtlichen Medien für die Gesellschaft. „Für das Funktionieren einer Demokratie sind starke und unabhängige Medien entscheidend.“ Die Reform ziele darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu gestalten und zu stärken. „Unser Ziel als Landesregierung ist eine langfristige, gesellschaftliche Akzeptanz und effizient wirtschaftende Anstalten, die ihren Auftrag für die Gesellschaft effektiv erfüllen können“, so Bischoff.