Kritik an Ministerpräsident Hans Handelsverband des Saarlandes: FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel wäre „Belastung“

Seit Freitag ist die 2G-Regel nach einem Gerichtsurteil im saarländischen Einzelhandel gekippt. Tobias Hans deutete an, dass FFP2-Maskenpflicht eine Alternative in den Geschäften sein könnte. Das kritisierte der saarländische Handelsverband jetzt scharf.

 Ministerpräsident Tobias Hans

Ministerpräsident Tobias Hans

Foto: dpa/Oliver Dietze

Eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ist nach Ansicht des Handelsverbandes Saarland „schwer vorstellbar“. „Wir sehen sie insbesondere für die Mitarbeiter als Belastung“, sagte Hauptgeschäftsführer Fabian Schulz am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. „Die Kunden können vor die Tür gehen und die Masken absetzen. Das kann der Mitarbeiter in den Verkaufsräumen ja nicht.“ Derzeit gibt es im Einzelhandel die Pflicht, medizinische Masken zu tragen.

Seit vergangenem Freitag ist im saarländischen Einzelhandel die 2G-Regel nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) ausgesetzt. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte daraufhin ankündigt, bald zu entscheiden, wie die Rechtsverordnung des Landes geändert werden muss. „Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen.“

Der Regierungssprecher teilte am Montag mit, über das Thema werde an diesem Dienstag der saarländische Ministerrat beraten und entscheiden. Hans hatte am Freitag empfohlen, im Einzelhandel „schon jetzt FFP2-Masken zu tragen“.

Nach Angaben von Schulz sind die Geschäfte im Einzelhandel „froh“, dass die Kontrollen an den Eingängen weggefallen sind. Es sei gut, „dass wir jetzt überall die gleichen Regeln haben wie auch im Lebensmittelhandel. Keiner fühlt sich benachteiligt und wir können jetzt unter Einhaltung aller Hygienevorschriften die Umsätze machen, die dringend notwendig sind.“

Er rechnete nicht damit, dass es zu neuen Zugangsregeln im Einzelhandel kommen werde. „Die Hürden sind sehr hoch gelegt worden vom Gericht.“ Das OVG war einem Eilantrag mehrerer saarländischer Elektronik-Fachmärkte gefolgt. Bund und Länder hatten die 2-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart.

Der saarländischen Vorschrift zufolge waren Geschäfte von 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) ausgenommen, die ihre Kunden mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs versorgen.

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