Neuregelung wegen Coronavirus-Ausbreitung Krankenschein per Telefon ab Montag möglich

Saarbrücken · Die Sonderregelung, die im Mai ausgelaufen ist, wird nun wieder eingeführt, um die Praxen zu entlasten.

 Dr. Gunter Hauptmann, Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung

Dr. Gunter Hauptmann, Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung

Foto: dpa/Katja Sponholz

Wer an Erkältungssymptomen leidet, muss für einen Krankenschein vom morgigen Montag an nicht mehr die Arztpraxis aufsuchen. Die telefonische Krankschreibung, die bereits in der Anfangsphase der Corona-Pandemie bis Ende Mai galt, ist nun wieder möglich. Die Sonderregelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dem Vertreter der niedergelassenen Ärzte, der Kliniken und der gesetzlichen Krankenkassen angehören.

Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. „Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend“, sagte der Vorsitzende des G-BA, der frühere saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken. „Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer.“

Wobei die meisten Patienten mit Erkältungssymptomen dennoch in die Praxis kommen müssten, weil bei ihnen ein Abstrich genommen werden müsse, sagte der Chef der Kassenärzte im Saarland, Dr. Gunter Hauptmann, unserer Zeitung. Dennoch findet er die neue Regelung hilfreich: Denn diese Patienten müssten dann zumindest kein zweites Mal kommen, wenn die Krankschreibung nach einer Woche verlängert werden muss.

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