Corona-Pandemie Konkretere Regelungen im Musterhygieneplan für Saar-Schulen

Saarbrücken · Das Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung ist nach neuem Musterhygieneplan für Schüler ab der Klasse fünf Pflicht und gilt während des Unterrichts in den Klassen- und Kursräumen sowie während des Betreuungsbetriebes im gesamten Schulgebäude.

Konkretere Regelungen im Musterhygieneplan für Schulen im Saarland
Foto: dpa/Matthias Balk

Betroffen sind allgemein bildende Schulen sowie Förderschulen und berufliche Schulen. Diese Pflicht besteht nicht für Schüler bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier und kann auch nicht durch die Schule verordnet werden. Das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium haben am Dienstag den Musterhygieneplan für Schulen aktualisiert und verschiedene Infektionsschutzmaßnahmen konkretisiert. Damit wird der Musterhygieneplan vom 9. Oktober ersetzt.