Kommunalselbstverwaltungsgesetz angepasst Räte können auch per Telefon und Video entscheiden

Saarbrücken · Der Landtag hat angesichts der Erfahrungen in der Corona-Krise das Kommunalselbstverwaltungsgesetz auf Antrag der Landesregierung angepasst.

Künftig soll es Räten möglich sein, Entscheidungen auch dann zu treffen, wenn dies etwa pandemiebedingt nicht in einer ordentlichen Sitzung möglich ist. Technische Voraussetzungen bei Ratsmitgliedern für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen sollen geschaffen oder erweitert werden. Dadurch sollen die Gremien künftig in außerordentlichen Situationen handlungsfähig bleiben, erklärte Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

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