„Unzulässige Wahlwerbung“ auf Kosten des Steuerzahlers? Anwalt pocht auf Neuwahlen im Saarland: Warum Armin König die gesamte Landtagswahl gefährden könnte

Saarbrücken/Illingen · Dem Illinger Bürgermeister Armin König, Spitzenkandidat von „Bunt.saar“, wird „unzulässige Wahlwerbung“ auf Kosten des Steuerzahlers vorgeworfen. Neun Wahlberechtigte fechten jetzt das Ergebnis der Landtagswahl an, bei der den Grünen nur 23 Stimmen zum Einzug in das Parlament fehlten.

 Zwei Frauen und sieben Männer werfen dem Illinger Bürgermeister Armin König vor, unzulässige Wahlwerbung betrieben zu haben.

Zwei Frauen und sieben Männer werfen dem Illinger Bürgermeister Armin König vor, unzulässige Wahlwerbung betrieben zu haben.

Foto: Oliver Dietze

Über einen bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus einer großen Saarbrücker Kanzlei haben zwei Frauen und sieben Männer die „Anfechtung der Landtagswahl vom 27. März 2022“ erklärt. Sie fordern, dass die Wahl für ungültig erklärt und die Wiederholung angeordnet wird. Der Anwalt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, die gesetzlich vorgesehene Wahlanfechtung fristgemäß innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des amtlichen Wahlergebnisses persönlich bei Landeswahlleiterin Monika Zöllner eingelegt zu haben.