Bundesverfassungsgericht Klage gegen Wahl des LMS-Direktors in Karlsruhe eingegangen
Saarbrücken · Die Klage der Bundestagsfraktionen von Grünen, FDP und Linken gegen das saarländische Mediengesetz ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Vertreten werden die Fraktionen in Karlsruhe von dem Saarbrücker Medienrechtler und ehemaligen SR-Justiziar Dieter Dörr.
Mit dem Normenkontrollantrag wollen die 213 Abgeordneten der drei Fraktionen erreichen, dass der Direktor der Landesmedienanstalt (LMS) künftig nicht mehr vom Landtag gewählt wird. Es gehe in dem Normenkontrollverfahren um „die Verteidigung eines zentralen Grundprinzips der Medienordnung“, nämlich um das Gebot der Staatsferne, sagte Dörr der SZ. Dieses solle eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern.
Das Gebot der Staatsferne schließe es aus, dass Parlamentarier maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Direktorenpostens bei der LMS gewinnen. Dörr begründet dies damit, dass der LMS-Direktor Einfluss auf das Programm von privaten Rundfunkanbietern hat.
Zudem verlangt Dörr namens der drei Fraktionen bessere Vorkehrungen, um den Einfluss der Regierungsmehrheit auf die Vorauswahl der Kandidaten und die Wahl des LMS-Direktors selbst zu verhindern.
Anlass der Diskussion ist die Wahl der vormaligen CDU-Abgeordneten Ruth Meyer zur LMS-Direktorin im vergangenen Jahr. Die große Koalition hatte sich zuvor auf Meyer festgelegt. Das Verwaltungsgericht erkannte keine Mängel an dem Besetzungsverfahren, eine Konkurrentenklage des unterlegenen Bewerbers blieb erfolglos. Dörr, Professor an der Uni Mainz, sowie Medienrechtler aus München und Köln hatten frühzeitig einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne beklagt.