Bundesverfassungsgericht Klage gegen Wahl des LMS-Direktors in Karlsruhe eingegangen

Saarbrücken · Die Klage der Bundestagsfraktionen von Grünen, FDP und Linken gegen das saarländische Mediengesetz ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Vertreten werden die Fraktionen in Karlsruhe von dem Saarbrücker Medienrechtler und ehemaligen SR-Justiziar Dieter Dörr.

Klage gegen Wahl des LMS-Direktors in Karlsruhe eingegangen
Foto: Daniel Kirch

Mit dem Normenkontrollantrag wollen die 213 Abgeordneten der drei Fraktionen erreichen, dass der Direktor der Landesmedienanstalt (LMS) künftig nicht mehr vom Landtag gewählt wird. Es gehe in dem Normenkontrollverfahren um „die Verteidigung eines zentralen Grundprinzips der Medienordnung“, nämlich um das Gebot der Staatsferne, sagte Dörr der SZ. Dieses solle eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern.

Das Gebot der Staatsferne schließe es aus, dass Parlamentarier maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Direktorenpostens bei der LMS gewinnen. Dörr begründet dies damit, dass der LMS-Direktor Einfluss auf das Programm von privaten Rundfunkanbietern hat.

Professor Dr. Dieter Dörr ist einer der führenden Medienrechtler der Bundesrepublik. Der Saarbrücker war von 1995 bis 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seither hat er in Mainz eine Senior-Forschungsprofessur inne. Von 1990 bis 1995 war er Justiziar des Saarländischen Rundfunks, von 1994 bis 1999 Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) Saarbrücken.

Professor Dr. Dieter Dörr ist einer der führenden Medienrechtler der Bundesrepublik. Der Saarbrücker war von 1995 bis 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seither hat er in Mainz eine Senior-Forschungsprofessur inne. Von 1990 bis 1995 war er Justiziar des Saarländischen Rundfunks, von 1994 bis 1999 Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) Saarbrücken.

Foto: Dieter Dörr

 Zudem verlangt Dörr namens der drei Fraktionen bessere Vorkehrungen, um den Einfluss der Regierungsmehrheit auf die Vorauswahl der Kandidaten und die Wahl des LMS-Direktors selbst zu verhindern.

Anlass der Diskussion ist die Wahl der vormaligen CDU-Abgeordneten Ruth Meyer zur LMS-Direktorin im vergangenen Jahr. Die große Koalition hatte sich zuvor auf Meyer festgelegt. Das Verwaltungsgericht erkannte keine Mängel an dem Besetzungsverfahren, eine Konkurrentenklage des unterlegenen Bewerbers blieb erfolglos. Dörr, Professor an der Uni Mainz, sowie Medienrechtler aus München und Köln hatten frühzeitig einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne beklagt.

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