Erfolgreiche Klage gegen Corona-Verordnung Tätowierer und Piercer dürfen im Saarland wieder öffnen

Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes kippt erneut eine Rechtsverordnung. Diesmal zu Gunsten der Körperkunst.

Klage gegen Corona-Verordnung: Tätowierer und Piercer im Saarland dürfen wieder öffnen
Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Tattoo- und Piercingstudios im Saarland dürfen ab sofort wieder öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am Montag entschieden. Damit setzen die Saarlouiser Richter die aktuelle Rechtsverordnung für diese zwei so genannten „körpernahen Dienstleistungen“ außer Kraft. Tattoo- und Piercingstudios sollten ursprünglich und laut aktuell geltender Verordnung zumindest bis 15. November schließen.Mehrere Inhaber von Tattoo- und Piercingstudios hatten im Eilverfahren dagegen geklagt, teilte das Gericht mit. Ihr Hauptargument: Frisöre sind von der Verordnung nicht betroffen, sie dürfen offen haben. Laut Gericht verstoße diese Verordnung daher gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Außerdem lasse sich nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsgeschehen keine Relevanz von Tattoo-Studios für die Weiterverbreitung des Corona-Virus entnehmen.

Dem Oberverwaltungsgericht liegen noch weitere Klagen aus ähnlichen Branchen vor. So haben sich auch Fitnessstudiobetreiber dazu entschlossen, gegen die Verordnung zu klagen. Auch liegen Klagen von Gastronomen, Kosmetikerinnen, von Spielhallenbetreibern u nd Wettbüro-Anbietern vor.Das Gericht wolle diese alle in den kommenden Tage so schnell wie möglich abarbeiten, wie es der Saarbrücker Zeitung mitteilte. Auch vor dem Hintergrund, dass die Verordnung nur bis zum 15. November gilt. Dann stehen erneut Beratungen zwischen Bund und Ländern auf dem Terminplan. Dort könnten die bestehenden Verordnungen angepasst, ausgebaut, verändert oder einfach verlängert werden.

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